Kein Feuerwerk und Kontaktbeschränkungen

Corona-Maßnahmen in Bayern: Söder überrascht mit Sonderregelung an Silvester

14.12.2021, 14:56 Uhr
An Weihnachten und Silvester gelten in Bayern für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen. Kinder sind von der Regelung jedoch ausgenommen.

© Pexels/Pixabay/LizenzCC An Weihnachten und Silvester gelten in Bayern für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen. Kinder sind von der Regelung jedoch ausgenommen.

Die vierte Corona-Welle hat Bayern weiterhin fest im Griff. Um die hohen Inzidenzwerte zu bremsen, haben sich Bund und Länder am 2. Dezember eine Reihe an Maßnahmen geeinigt. Das bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung vom 14. Dezember noch einmal konkrete Details beschlossen, die ab dem 15. Dezember gelten. Hier lesen Sie, was in Bayern aktuell für Weihnachten und Silvester geplant ist.

Silvester 2021: Söder kündigt Lockerung an

Zwischen dem 31. Dezember (15 Uhr) und dem 1. Januar (9 Uhr) werden bayernweit Ansammlungen von mehr als 10 Personen auf "öffentlichen publikumsträchtigen Straßen und Plätzen" verboten. Welche Orte das genau betrifft, bestimmen die Kommunen.

Die Sperrstunde in der Gastronomie (22 Uhr bis 5 Uhr) wird dafür für die Silvesternacht aufgehoben. "Soweit rechtlich möglich" sollen die Kommunen ein Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen erlassen. Ein deutschlandweites Feuerwerksverkaufsverbot wurde bereits auf der Ministerpräsidentenkonferenz vergangene Woche erlassen. Der Grund für diese Regelung ist, dass sich durch die Böllerei niemand verletzen soll und sich das ohnehin schon stark überlastete Krankenhaus-Personal so um keine zusätzlichen Patienten kümmern muss.

Feiern mit Familie und Freunden: Diese Kontaktbeschränkungen gelten

Wer Weihnachten und Silvester im größeren Familien- oder Freundeskreis feiern will, muss sich das Regelwerk genau anschauen. Ab dem 20. Dezember gilt die Regel "ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts", sobald ein Ungeimpfter in der Runde ist, der älter als zwölf Jahre und drei Monate ist. Alle Anwesenden werden hierbei mitgezählt. Somit ist es ohne 2G-Nachweis nicht erlaubt, an einer größeren Silvester- oder Weihnachtsfeier teilzunehmen.

Hierbei gilt unabhängig vom Ort des Treffens der jeweils größere Hausstand als der eigene. Kinder unter zwölf Jahren und drei Monaten werden nicht mitgezählt. Wichtig zu wissen: Lebenspartnerinnen und -partner, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben, gelten auch als ein Haushalt.

Treffen sich ausschließlich Geimpfte und Genesene, gilt ab dem 20. Dezember eine Teilnehmergrenze von 50 Personen indoor und 200 Personen outdoor.

In Bayern bleiben Clubs und Discos geschlossen

Clubs und Discos bleiben im Freistaat auch weiterhin geschlossen - unabhängig von der Inzidenz vor Ort.

Weihnachtsgeschenke im Laden kaufen? Für Ungeimpfte kaum mehr möglich

Da auch im Einzelhandel seit dem 8. Dezember die 2G-Regelung gilt, dürfen Ungeimpfte bis auf wenige Ausnahmen in keine Geschäfte mehr. Lieferungen sowie Click&Collect sind aber weiterhin möglich, wenn die Läden dies anbieten.

Bis auf Supermärkte und Geschäfte des täglichen Bedarfs haben nur noch Kunden mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis Zutritt. Diese Geschäfte sind von der 2G-Regel ausgenommen:

• der Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung
• Getränkemärkte
• Reformhäuser
• Babyfachmärkte
• Schuhgeschäfte
• Apotheken
• Sanitätshäuser
• Drogerien
• Optiker
• Hörakustiker
• Tankstellen
• der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren
• Filialen des Brief- und Versandhandels
• Buchhandlungen,
• Blumenfachgeschäfte
• Tierbedarfsmärkte
• Futtermittelmärkte
• Baumärkte und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf)
• der Großhandel

Weiterhin bleibt die FFP2-Maskenpflicht bestehen und es ist nur noch ein Kunde pro zehn Quadratmeter zugelassen. In Hotspot-Landkreisen darf im Handel nur ein Kunde auf 20 Quadratmeter kommen.

In der Passage zu den Kontaktbeschränkung stand noch eine veraltete Formulierung, diese haben wir entfernt. Sobald eine Person über zwölf Jahren und drei Monaten ohne 2G-Nachweis dabei sind, ist die Regelung der zwei Haushalte relevant. Auch Geimpfte und Genesene werden dann mitgezählt.

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