Hohe Geldstrafe droht

CSU empört: Aiwanger twitterte geheime Wahlprognosen

26.9.2021, 17:24 Uhr
Hubert Aiwanger hat auf seinem Twitter-Profil unzulässigerweise Wahlprognosen veröffentlicht.

© Armin Weigel, dpa Hubert Aiwanger hat auf seinem Twitter-Profil unzulässigerweise Wahlprognosen veröffentlicht.

In einem Tweet auf Aiwangers Profil, der wenig später wieder gelöscht wurde, wurden am Sonntag Zahlen aus einer Nachwahlbefragung der Forschungsgruppe Wahlen genannt - verbunden mit dem Aufruf, die "letzten Stimmen" nun den Freien Wählern zu geben. Die sogenannten Exit-Polls sind allerdings Spitzenpolitikern der Parteien vorbehalten - und die Veröffentlichung ist strafrechtlich relevant. Deshalb löschte Aiwanger seinen Post umgehend. Eine Erklärung, was es damit auf sich hatte, blieb der FW-Chef bisher schuldig.

CSU-Generalsekretär Markus Blume griff Aiwanger scharf an und forderte Konsequenzen. "Hubert Aiwanger verbreitet vor 18 Uhr Prognoseergebnisse und verbindet sie mit einem Wahlaufruf", schrieb Blume auf Twitter und fügte hinzu: "Ein unglaublicher Fall von Wahlmanipulation und Wählerbeeinflussung. Das ist zutiefst undemokratisch und muss Konsequenzen haben!"

Laut Bundeswahlgesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, vor Schließung der Wahllokale "Ergebnisse von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung" zu veröffentlichen. Dies kann "mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden". Mehr dazu können Sie hier im Gesetzestext selbst nachlesen.

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