Deutschland zahlte 437 Flüchtlingen Geld für Rückkehr nach Syrien

25.2.2019, 09:41 Uhr
"Syrische Staatsangehörige werden zudem durch Bundesbehörden in keiner Weise zur freiwilligen Ausreise ermutigt. Die Refinanzierung der freiwilligen Ausreise erfolgt gleichwohl", heißt es von Seiten der Regierung.

© dpa/ Harald Tittel "Syrische Staatsangehörige werden zudem durch Bundesbehörden in keiner Weise zur freiwilligen Ausreise ermutigt. Die Refinanzierung der freiwilligen Ausreise erfolgt gleichwohl", heißt es von Seiten der Regierung.

Die Regierung betont darin, gemäß dem Beschluss der Innenministerkonferenz vom 30. November 2018 werde weiterhin niemand gegen seinen Willen nach Syrien geschickt. "Syrische Staatsangehörige werden zudem durch Bundesbehörden in keiner Weise zur freiwilligen Ausreise ermutigt. Die Refinanzierung der freiwilligen Ausreise erfolgt gleichwohl", heißt es weiter. An dieser Praxis wolle die Regierung festhalten.

Die US-Fachzeitschrift "Foreign Policy" hatte vor zwei Wochen über einen Palästinenser aus Syrien berichtet, der mit finanzieller Unterstützung Deutschlands nach Syrien zurückgekehrt sei, weil er seine Verlobte aus Syrien nicht zu sich nach Deutschland habe holen können. Voraussetzung für die sogenannte Familienzusammenführung ist, dass die Ehe vor der Flucht geschlossen wurde. Dem auf Angaben von Angehörigen basierenden Bericht zufolge wurde er in Damaskus vom Geheimdienst einbestellt und tauchte nicht mehr auf.

Palästinenser an Grenze verschwunden

Ein zweiter Palästinenser sei an der libanesisch-syrischen Grenze verschwunden. Er sei auf dem Weg zu seiner Frau in Syrien gewesen. In diesem Fall sei die Familienzusammenführung an fehlenden Dokumenten gescheitert. 

Mit ihrer kaltherzigen Politik bringe die Regierung Flüchtlinge in eine verzweifelte Lage, sagte Jelpke. "Viele von ihnen stehen vor der Wahl, entweder auf weitere Jahre von ihren engsten Angehörigen getrennt zu bleiben oder zu ihren Familien in Krieg und Verfolgung zurückzukehren und dabei ihr Leben aufs Spiel zu setzen."

Seit Anfang 2019 ist eine finanzielle Förderung der freiwilligen Rückkehr auch für Menschen aus Eritrea, Libyen und dem Jemen möglich. Bislang sind nach offiziellen Angaben jedoch noch keine Anträge von Ausreisewilligen aus diesen Staaten eingegangen.

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