Die Raucher-Regeln in Deutschland

2.2.2011, 15:27 Uhr
Die Raucher-Regeln in Deutschland

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Bayern

In Bayern gilt eines der schärfsten Nichtraucherschutzgesetze der Bundesrepublik, seit die Mehrheit der Bürger dem Volksbegehren im vergangenen Jahr ihre Stimme gab. Jetzt sind die Raucher quasi überall ausgeschlossen: In Gaststätten ist Qualmen tabu - also auch in Diskotheken, Kneipen und Bierzelten. Nebenräume zu Raucherzonen zu machen, ist ebenfalls verboten. Alle öffentlichen Einrichtungen sind ebenfalls rauchfrei. Erst ab einer Zahl von 500 Beschäftigten darf ein Raucherraum eingerichtet werden. Wohl fühlen werden sich die Raucher dort aber kaum: Die Zimmer müssen baulich getrennt und gekennzeichnet sein.

Während sich die meisten Kneipenbesucher schon auf das Qualmen an der frischen Luft eingestellt haben, wollen Wirte und Raucherinitiativen die geltende Regelung nicht auf sich sitzen lassen: Anfang Februar wollen sie erneut gegen das totale Rauchverbot in der bayerischen Gastronomie protestieren - diesmal in Augsburg.

Baden-Württemberg

Im Nachbar-Bundesland ist das Gesetz nicht ganz so rigoros wie in Bayern: In sämtlichen Gaststätten ist Rauchen zwar tabu, auch in geschlossenen Gesellschaften. Und wenn ein Wirt einen Glimmstengel toleriert, droht ihm im schlimmsten Fall ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro. Der Raucher zahlt 40 Euro, wenn er in der Kneipe erwischt wird. Doch in Kleingaststätten mit einer Gastfläche unter 75 Quadratmetern, in denen hauptsächlich Getränke ausgeschenkt werden, ist das Rauchen gestattet. Genauso gilt die Ausnahme für Bier-, Wein- und Festzelte.

Hessen

Während fast alle anderen Bundesländer ihre Nichtraucherschutzgesetze verschärften, lockerte der hessische Landtag im März 2010 das Rauchverbot. Wenn der Wirt es so will, darf in kleinen Eckkneipen wieder gequalmt werden. Voraussetzung ist, wie anderswo auch, das er nur einen Raum besitzt, kein ausschweifendes Menü anbietet und keine Minderjährigen hereinlässt. Glimmstengel sind auch bei geschlossenen Gesellschaften, in Festzelten und in Spielbanken wieder erlaubt.

Saarland

Das Saarland führte 2010 ein totales Rauchverbot in der Gastronomie ein. Nur für Wirte, die beweisen können, dass sie Geld in einen neuen Raucherraum investiert haben, sollte die Gnadenfrist noch bis Ende dieses Jahres laufen. Der Verfassungsgerichtshof hatte das Rauchverbot vorläufig gestoppt und will in diesem Jahr neu entscheiden. Die Ausnahme für inhabergeführte Lokale und höchstens 75 Quadratmeter große Gaststätten mit eingeschränktem Speiseangebot gibt es vorläufig weiter. Weitergequalmt werden darf auch in Festzelten.

Berlin

Seit 2009 gilt in der Hauptstadt ein neues Nichtrauchergesetz. Da aber Inhaber kleiner Kneipen erfolgreich gegen ein totales Rauchverbot klagten, ist die Regelung heute deutlich aufgeweicht: In Gaststätten bis 75 Quadratmetern dürfen die Gäste nach Herzenslust qualmen - allerdings nur, solange der Wirt keine warmen Speisen anbietet. Zusätzlich muss ein Schild draußen deutlich anzeigen, dass es sich um ein Raucherlokal handelt. Denn wer jünger als 18 Jahre ist, muss draußen bleiben.

Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen

Wie in allen anderen Bundesländern ist das Rauchen in öffentlichen Einrichtungen, Gesundheits-, Kultur- und Sporteinrichtungen verboten. Ebenso in der Gastronomie. Wie in Berlin gilt für Wirte, deren Lokale kleiner als 75 Quadratmeter groß sind, eine Ausnahmeregelung.

Hamburg

Überall, wo Essen angeboten wird, ist in Hamburg seit Anfang 2010 das Rauchen verboten. Allzu strenge Regeln gibt es aber nicht: In Kneipen mit einem Raum dürfen die Gäste weiterqualmen, wenn sie als Raucherlokale gekennzeichnet sind. Größere Bars können einen abgetrennten Raucherraum einrichten - der muss allerdings kleiner sein als der Hauptraum.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz ist das Nichtrauchergesetz eher moderat: Wirte dürfen zwar Raucherräume einrichten - doch die dürfen nicht größer als die Hauptflächen des Betriebes sein. In Festzelten darf gequalmt werden, wenn diese nicht länger als 21 Tage an Ort und Stelle betrieben werden.

Thüringen

Das Rauchverbot gilt in Thüringen für Discos und Hotels, wobei die Hotelzimmer allerdings ausgenommen sind. Spielbanken und -hallen müssen rauchfrei sein - außer, . Bei Verstößen können Inhaber mit einer Geldbuße von bis zu 500 Euro,  Gäste mit einer Strafe von bis zu 200 Euro belegt werden. Für Lokale und Spielhallen, die kleiner als 75 Quadratmeter groß sind, gilt eine Ausnahme.

Sachsen-Anhalt, Bremen

Gaststätten, geschlossene Gesellschaften, Restaurants - überall, wo es Mahlzeiten zu kaufen gibt, sind Zigarretten tabu. Auch in Spielhallen darf nur gequalmt werden, wenn sie keine warmen Speisen anbieten. Ausnahmen gelten für Lokale, die kleiner als 75 Quadratmeter sind und für Diskotheken, wenn sie einen Raucherbereich einrichten. Eine Tanzfläche darf dort aber nicht sein.

Sachsen

Wer an seiner Zigarrette ziehen möchte, kann das in Bier-, Wein- und Festzelten sowie bei geschlossenen Gesellschaften genüsslich tun. Diskos, Spielhallen und Gaststätten müssen dafür entweder kleiner als 75 Quadratmeter sein oder abgetrennte Nebenräume ohne Tanzfläche einrichten. 

Mecklenburg-Vopommern

In Spielhallen sind Zigarretten tabu, ebenso in gemischten Betrieben wie Bäckereien mit Stehtischen. Abgetrennte Raucherräume sind allerdings erlaubt. Und bei Festzelten entscheiden im Einzelfall die örtlichen Behörden.

Schleswig-Holstein

Wer in Gaststätten oder Diskotheken beim Rauchen erwischt wird, zahlt in Schleswig-Holstein bis zu 1000 Euro Geldbuße. Aber keine Regel ohne Ausnahme: In extra dafür gekennzeichneten Nebenräumen darf weiter gequalmt werden. Auch gesonderte Veranstaltungsräume können vorübergehend als Raucherraum genutzt werden, wenn der Veranstalter es wünscht. Dies gilt jedoch nicht für Aktionen kommerzieller Anbieter. Zelte, die höchstens drei Wochen lang an einem Ort sind, müssen das Rauchverbot ebenfalls nicht beachten.

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