Düsseldorf verhängt Verweilverbot - Eilantrag vor Gericht

26.2.2021, 12:33 Uhr
Seit Freitag gilt in der Düsseldorfer Altstadt sowie an der Rheinpromenade ein sogenanntes "Verweilverbot". 

© Roland Weihrauch, dpa Seit Freitag gilt in der Düsseldorfer Altstadt sowie an der Rheinpromenade ein sogenanntes "Verweilverbot". 

In Düsseldorf soll um 15.00 Uhr erstmals das "Verweilverbot" in Kraft treten, wonach man in einer bestimmten Zone nicht mehr länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder auf eine Wiese legen darf. Die Regelungen gelten auch am Samstag und Sonntag. Die Verwaltung hat bereits damit begonnen, 300 rote Schilder aufstellen, die mit dem Schriftzug "Verweilverbotszone: Bitte gehen Sie weiter" versehen sind.


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Bis zum 14. März soll das Verweilverbot zunächst andauern, das sowohl in der Düsseldorfer Altstadt als auch an der Rheinpromenade gilt.

Die Stadt hat am Freitag außerdem klargestellt: Diese Regelung gilt auch für Jogger. Im Gegensatz zu Fahrradfahrern müssen diese auch auf der entsprechenden Strecke eine Maske tragen.


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Der Hintergrund: Am vergangenen Wochenende hielten sich Zehntausende Menschen bei bestem Wetter in den Gassen der Altstadt und vor allem an der Rheinpromenade auf. Laut Stadt wurde der Mindestabstand immer wieder missachtet. Gleichzeitig stieg tendenziell die Zahl der Corona-Neuinfektionen und vor allem der Anteil an Erkrankten, die sich mit der ansteckenderen britischen Virusvariante angesteckt hatten. Die Quote lag am Donnerstag in Düsseldorf bereits bei 49 Prozent.

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