Erleichterung zur Kinderwunschbehandlung durch Förderprogramm
13.4.2021, 10:32 Uhr"Durch das Förderprogramm haben wir einen wichtigen Schritt gemacht, um den Zugang zu Kinderwunschbehandlungen zu erleichtern. Die Förderung wird sehr rege in Anspruch genommen", sagte Familienministerin Carolina Trautner (CSU) auf Nachfrage.
Seit dem Förderungsbeginn am 1. November 2020 seien rund 3300 Anträge in Bayern gestellt worden. Das Familienministerium schätzt, dass fast jedes zehnte Paar in Deutschland zwischen 25 und 59 Jahren ungewollt kinderlos ist.
Die Förderung kann online auf der Seite des Zentrums Bayern Familie und Soziales beantragt werden. Die Behandlung darf auch in einem angrenzenden Bundesland durchgeführt werden.
Berechtigt sind Ehepaare und nicht verheiratete heterosexuelle Paare mit gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern. Homosexuelle Paare haben bislang keinen Anspruch auf Zuschüsse für Kinderwunschbehandlungen.
Diese Vorgabe ergibt sich dem Ministerium zufolge zum einen aus einer Bundesförderrichtlinie und ist zum anderen im Bundesgesetz zur gesetzlichen Krankenversicherung (§ 27a SGB V) festgelegt, wonach ausschließlich Ei- und Samenzellen des Paares bei der Behandlung verwendet werden dürfen.
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