Experte zur Rechtslage: Sind Corona-Gesetze problematisch?

14.11.2020, 05:49 Uhr
Experte zur Rechtslage: Sind Corona-Gesetze problematisch?

© Foto: Hauke-Christian Dittrich, dpa

Herr Krajewski, wie finden Sie den jüngsten Schritt der Regierung? Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Fitnessstudios wie EMS- oder Yogastudios unter Auflagen öffnen dürfen. Die Regierung macht jetzt alles dicht.

Markus Krajewski: Das Urteil des VGH zeigt die Problematik auf: Die Regierungen beschließen Maßnahmen, zum Teil sehr überstürzt, zum Teil nicht durchdacht, zum Teil nicht begründet. Die Gerichte decken die Lücken auf – und die Regierung verbietet es dann einfach für alle. Das ist eine kurzfristige Reaktion, die das Problem nicht löst, das dem zu Grunde liegt.

Was ist Ihr Vorschlag?

Experte zur Rechtslage: Sind Corona-Gesetze problematisch?

© Foto: Harald Sippel

Die Politik müsste auf das hören, was die Wissenschaft seit April fordert: Sie muss das Bundesinfektionsschutzgesetz überarbeiten. Es ist für lokale Infektionsausbrüche gedacht, nicht für eine Pandemie solchen Ausmaßes. Wir müssen regeln, wer entscheidet und was ist unter welchen Bedingungen möglich. Jetzt gibt es einen sehr hemdsärmeligen Vorschlag, wie das Gesetz reformiert werden könnte. Der reicht nicht aus.

Der Entwurf sieht vor, dass im Gesetz nun alle Maßnahmen aufgeführt werden sollen. Was hätten Sie sich vorgestellt?

Das ist nichts anderes als der Versuch einer nachträglichen Legitimation, weil dann im Gesetz steht, was längst umgesetzt ist. Das Rechtsstaatsprinzip und der Parlamentsvorbehalt verlangen das Gegenteil. Der Gesetzgeber muss vorher überlegen, was geschehen soll. Erst danach kann die Exekutive das umsetzen.

Es ist wertvolle Zeit verstrichen über den Sommer. Und das, obwohl die Gerichte schon im Frühjahr signalisiert hatten, dass sie die Linie nur vorübergehend mittragen würden, als niemand wusste, wie die Pandemie verläuft. Mittlerweile signalisieren sie, dass sie die Rechtsgrundlage anzweifeln. Erst jetzt reagiert die Politik und legt einen mit heißer Nadel gestrickten Entwurf vor.

Ein Kritikpunkt der Menschen ist, dass die Parlamente nicht eingebunden sind. Sollten sie häufiger befragt werden?

Parlamente müssen nicht befragt werden, sie sollen Gesetze verabschieden, die Regierung und Verwaltung umsetzen müssen. Insofern ist es schön, dass der Ministerpräsident angeboten hat, er könne wöchentlich mit dem Landtag diskutieren. Er könnte auch mit jedem anderen diskutieren. Gefragt ist jetzt nur der Bundestag. Er muss die Grundlagen für die Maßnahmen schaffen. Darüber hätte man diskutieren müssen mit Fachleuten. Das ist in den Medien geschehen, nicht im Parlament.

Sie kritisieren also nicht, dass die Landesregierungen handeln, wollen aber eine andere bundesrechtliche Grundlage.

Ich habe kein Problem damit, dass die Landesregierungen auf die Situation vor Ort angepasste Entscheidungen treffen. Ob sich in Bayern zehn und in Schleswig-Holstein 15 Leute treffen, ist nicht entscheidend. Im Föderalismus leben wir seit Jahrzehnten gut damit, dass die Bundesländer unterschiedliche Wege gehen. Wichtig ist, dass es eine bundeseinheitliche Grundlage gibt. Die muss der Bundestag ausarbeiten.

Können Sie nachvollziehen, dass manche ein Demokratiedefizit beklagen oder von einer Corona-Diktatur sprechen?

Letzteres halte ich für ausgemachten Unsinn. Aber wir haben tatsächlich ein Defizit, nicht bei den demokratischen, bei den parlamentarischen Debatten. Ich hätte mir gewünscht, dass der Bundestag sich auf die zweite Welle vorbereitet. Das war keine Sternstunde parlamentarischer Arbeit. Aber wir sind niemals auf dem Weg in eine Diktatur.

Letztlich wäre das Parlament aber auch dann nur einmal gefragt, wenn der Bundestag das Gesetz neu ausarbeitet. Was kommt danach?

Es wäre die falsche Vorstellung, dass der Bundestag jetzt jede Woche über Maßnahmen diskutieren soll. Das geht nicht, dass ist auch nicht die Aufgabe des Parlaments. Regierung und Verwaltung entscheiden, was zu tun ist. Ich sehe das Defizit darin, dass die Grundlagen dafür nicht im Parlament ausgearbeitet wurden, sondern in den Konferenzen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten.

"Ich versteh edas Anliegen"

Wäre es sinnvoll, wenn die Landtage nachträglich die Verordnungen der Regierungen absegnen oder einkassieren? Es gibt den Wunsch, dass die Landesparlamente stärker eingebunden werden.

Das wäre ein Systembruch. Das Infektionsschutzgesetz sieht diese Zustimmung der Landtage nicht vor. Ich verstehe das Anliegen. Wenn aber das Bundesgesetz den Rahmen enger setzte, gäbe es das Problem nicht. So haben die Landesregierungen viel Spielraum. Für mich gehört der Ball ins Spielfeld des Bundestages und nicht in das der Länder.


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Markus Söder hat im Frühjahr den Föderalismus für einen bayerischen Sonderweg genutzt. Jetzt verlangt er bundesweit einheitliche Linien. Hat er recht?

Im Moment erleben wir, dass das Infektionsgeschehen regional sehr unterschiedlich ist. Das spricht aus meiner Sicht eher dagegen, dass wir das bundesweit einheitlich über eine Bundesverordnung regeln.

Die Regierenden berufen sich darauf, sie müssten schnell reagieren und verkünden, eine Kontrolle finde statt, nur nicht durch die Parlamente, sondern durch Gerichte. Ist das akzeptabel?

Nein, wir brauchen als Rechtsstaat und als Demokratie beide Ebenen der Kontrolle. Das Parlament muss abwägen, was zumutbar ist. Die Gerichte überprüfen nur, ob die Vorgaben eingehalten werden. Das zeigt sich beim Streit um die Fitness- und die EMS-Studios. Da wird nicht genau operiert. Und damit entstehen unvermeidlich diese Friktionen.

"Argumente der Fachleute sind für mich stichhaltig"

Also muss der Bund nachlegen?

Er muss das Infektionsschutzgesetz um Paragraphen ergänzen, die das präzise regeln. Was im Moment vorliegt, entspricht dem nicht. Der neue Paragraph 29 a ist in den Expertenanhörungen zerrissen worden.

Glauben Sie, dass das Bundesverfassungsgericht das Gesetz kassieren wird?

Die Argumente der Fachleute sind für mich stichhaltig. Der Gesetzgeber scheint sich davon allerdings nicht beeindrucken zu lassen und will das wohl durchziehen. Er hofft, dass er Zeit gewinnt. Das wird beim Bundesverfassungsgericht landen. Wenn das in zwei Jahren urteilt, so das Kalkül, könnten wir Corona überstanden haben und andere Themen wichtig sein. Das ist keine Sternstunde des parlamentarischen Gesetzgebers. Er hätte Zeit gehabt für ein gutes Gesetz. Er hat sie nicht genutzt. Das ist schade, da geht Vertrauen in die Politik verloren.

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