Experten: Abschreck-Effekt bei NSU-Prozess missglückt

9.7.2019, 06:00 Uhr
Experten: Abschreck-Effekt bei NSU-Prozess missglückt

© Peter Kneffel/dpa-Pool/dpa

"Wir sind nicht viel weiter als am Tag des Urteils", sagt Antonia von der Behrens ein Jahr danach. Von der Behrens vertritt die Familie Kubasik.

Am 4. April 2006 haben die Rechtsterroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos den 39-jährigen Mehmet Kubasik in seinem Dortmunder Kiosk mit zwei Kopfschüssen hingerichtet. Er war das achte von zehn Mordopfern des Nationalsozialistischen Untergrunds, ein zufällig ausgewählter Mensch, der seiner Abstammung wegen sterben musste. Natürlich, sagt die Anwältin, sei Kubasiks Witwe "schlicht erleichtert, dass sie nicht mehr nach München fahren muss. Sie hat sich dazu verpflichtet gefühlt, war aber hinterher jedes Mal erschöpft und krank."

Kein Wunder. 438 Tage haben die fünf Richter nach der Wahrheit gesucht, hatten sie rechts neben sich die fünf Angeklagten mit ihren zuletzt 14 Verteidigern, links die drei Vertreter der Bundesanwaltschaft und vor sich die 95 Nebenkläger mit ihren 60 Anwälten. Es war ein Mammutverfahren, wie es das noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik gegeben hat, auf einer Stufe mit den NS-Kriegsverbrecherprozessen und den Verfahren gegen die Linksterroristen der RAF.

Glimpflich davongekommen

Jenseits der Frage, ob die Dauer von über fünf Jahren gerechtfertigt ist, von den Kosten von bis zu 37 Millionen Euro ganz abgesehen, zweifeln viele am Ergebnis des Prozesses. Die Richter verurteilten Beate Zschäpe zwar als Mittäterin zu lebenslanger Haft. Ihre vier mitangeklagten Helfer aber kamen glimpflich davon: Ralf Wohlleben mit zehn Jahren, der die U-Haft verlassen durfte, weil er schon sieben Jahre abgesessen hat; André E. mit zweieinhalb Jahren, den seine Anwälte als "Nationalsozialist mit Haut und Haaren" bezeichnen; Holger G. mit drei Jahren, die er wie E. noch nicht absitzt, weil die Revision gegen die Urteile läuft; und Carsten S. ist der Einzige, der im NSU-Prozess echte Reue gezeigt hat, der umfassend gestanden, sich bei den Opfern und ihren Angehörigen so entschuldigt hat, dass auch die Hinterbliebenen das akzeptieren konnten. Und er ist der Einzige, der das Urteil akzeptiert. S. sitzt in Haft. Auch Zschäpe ist im Gefängnis, nicht mehr in München, sondern in Chemnitz.

Ohne Carsten S. wäre das Verfahren anders verlaufen. Er hat mit seinem Geständnis die Fahnder auf die Spur gesetzt und sich im schon laufenden Prozess erinnert, dass der NSU bereits 1999 in Nürnberg eine Bombe gezündet hatte mit einem Verletzten.

Den Anschlag hatte bis dahin niemand dem NSU zugeordnet. Dass er im Verfahren keine Rolle gespielt hat, liegt an prozessökonomischen Gründen: Die angeklagten Straftaten (zehn Morde, zwei Sprengstoffanschläge mit 43 Verletzten, 15 Raubüberfälle) reichten, Nürnberg fiel da nicht mehr ins Gewicht.

Strafverfahren sollen nicht nur den Opfern und ihren Familien ein Gefühl von Gerechtigkeit geben, sie sollen auch abschrecken. Das, sagen Fachleute, ist beim NSU-Prozess missglückt. Nicht nur, wie die rechtsextreme Szene im Prozess aufgetreten war, jede Erinnerung verneinend, teils das Gericht offen anlügend, ohne jede Angst und Respekt, auch das allgemein als zu milde empfundene Urteil trägt dazu bei.

Forscher wie Matthias Quent vom Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft warnen, dass die rechtsextreme Szene immer stärker werde. Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke, mutmaßlich verübt von einem Rechtsextremen, passt ins Bild. Der Name des Mannes tauchte schon in den 1990ern im NSU-Umfeld auf, er hatte wie das NSU-Trio Kontakt zur militanten Neonazigruppe Combat 18, die auf gewalttätigen Widerstand setzt.

Bis heute ist offen, wie dicht und groß das Helfernetz tatsächlich war, das den NSU umgeben hat. Vor Gericht hat die Frage keine große Rolle gespielt; der Senat konzentrierte sich auf die Angeklagten und auf das, was ihnen zur Last gelegt wurde. Hinweise aber gibt es. So konnten die Ermittler nur bei wenigen der rund zwei Dutzend Waffen aus dem Besitz des NSU tatsächlich klären, woher sie stammen. Vor allem aber: Die im Schutt der abgebrannten, konspirativen NSU-Wohnung gefundenen Unterlagen legen nahe, dass Böhnhardt und Mundlos ihre Ziele nicht allein ausgespäht haben können. Das Geschäft des in Nürnberg ermordeten Abdurrahim Özüdogru etwa lag abseits aller Hauptstraßen. Nichts deutete darauf hin, dass dort ein türkischstämmiger Mann lebte. Und trotzdem machten die NSU-Mörder ihn zu ihrem zweiten Opfer.

"Ohne dieses Netzwerk hätte der NSU nicht bestehen und agieren können", glaubt Rechtsanwältin von der Behrens. Sie hält die Lage deshalb für so gefährlich, weil sich die Szenarien gleichen. Damals wie heute tobt eine Diskussion um den Umgang mit Flüchtlingen und häufen sich Übergriffe auf Flüchtlingsheime. Damals wie heute, sagt sie, gebe es rechtsextreme Strukturen mit Menschen, die sich als Vollstrecker dessen sehen, was das Volk angeblich will. Darum sagt sie, sei es "so gefährlich, wenn die Politik das Kapitel NSU als historisch und abgeschlossen betrachtet".