Fall Franco A. hat keine Konsequenzen für Bamf-Mitarbeiter

4.6.2018, 18:46 Uhr
Nachdem dem rechtextremen Soldaten Franco A. Ende 2016 Asyl gewährt wurde, gibt es für die Bamf-Mitarbeiter keine Disziplinarmaßnahmen.

© dpa Nachdem dem rechtextremen Soldaten Franco A. Ende 2016 Asyl gewährt wurde, gibt es für die Bamf-Mitarbeiter keine Disziplinarmaßnahmen.

Zwar habe die Bamf-interne Aufarbeitung des Falls ergeben, dass fehlerhaft gehandelt und die vorgegebenen Schritte nicht ausreichend umgesetzt worden seien. "Ein schuldhaftes Verhalten der beteiligten Mitarbeitenden bzw. des Dolmetschers konnte das Bamf im Ergebnis angesichts der Umstände nicht feststellen", heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag. Über die Antwort des Innenministeriums hatte zuerst die Welt (Montag) berichtet.

Für disziplinarische und arbeitsrechtliche Maßnahmen habe man daher keine Handhabe gesehen. Allerdings seien die Gesprächsprotokolle dem Generalbundesanwalt zur Verfügung gestellt worden. Die Generalbundesanwaltschaft hat ein eigenes Ermittlungsverfahren gegen die Bamf-Mitarbeiter eingeleitet.

"Lediglich bedauerliche Pannen eingeräumt

Franco A. hatte Ende 2016 - obwohl er weder syrisch aussieht noch Arabisch spricht - als angeblicher Obstverkäufer aus Damaskus erfolgreich Asyl beantragt.

Die Innenexpertin der Linksfraktion, Martina Renner, warf nach einem Welt-Bericht der Behörde vor, bei Fehlverhalten im Bamf mit zweierlei Maß zu messen. "Im Fall Franco A., werden lediglich bedauerliche Pannen eingeräumt, obwohl dieser womöglich schwere Gewalttaten gegen politische Widersacher plante." Im Fall der Bremer BAMF-Außenstelle unterstelle "das CSU-geleitete Innenministerium hingegen sofort eine hohe kriminelle Energie und tausendfachen Rechtsbruch", sagte Renner.

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