Fall Mollath: Wer kommt für Ausgleichszahlungen auf?

9.12.2019, 12:31 Uhr
Gustl Mollath war insgesamt 2747 Tage zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht.

© Peter Kneffel, dpa Gustl Mollath war insgesamt 2747 Tage zu Unrecht in der Psychiatrie untergebracht.

Markwort hat eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Staatsregierung eingereicht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Wenn der Freistaat Bayern die Kosten trage, heiße das im Klartext, dass die bayerischen Steuerzahler diesen Betrag zu entrichten hätten. "In einem Rechtsstaat sollte allerdings der Verursacher für den angerichteten Schaden haften", schreibt Markwort.

Mitte November hatte sich der Freistaat nach jahrelangem Ringen mit Mollath gütlich, aber "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" auf eine Zahlung von 600.000 Euro geeinigt. Bereits zwei Jahre zuvor hatte Bayern die gesetzliche Entschädigung von 25 Euro pro Tag entzogener Freiheit bezahlt - insgesamt 70.000 Euro. Basis der vielfach höheren Einigung war ein Vergleichsvorschlag des Landgerichts München I.

Mit seiner Anfrage fordert Markwort Aufklärung, ob in dem Fall nun gegen Vertreter der Justiz, Gutachter und Anstaltsleiter sowie gegen aufsichtsführende Mitglieder der Staatsregierung vorgegangen werde. Sie hätten sich "wohl erhebliche Rechtsverletzungen" zu Schulden kommen lassen.

Der FDP-Abgeordnete will wissen, ob die Handelnden für die Kosten des Verfahrens und der Abgeltung haften sollen. Er verlangt zudem Auskunft, ob strafrechtliche Ermittlungen gegen mögliche Verursacher des Justizskandals erfolgen.

Der Landtag soll neben der Gesetzgebung auch die Staatsregierung und die Verwaltung kontrollieren. Abgeordnete haben dazu unter anderem das Recht, schriftliche Anfragen an die Regierung einzureichen. Diese müssen binnen vier Wochen schriftlich beantwortet werden.

Mollaths Fall hatte mit einer tiefgreifenden juristischen Auseinandersetzung zwischen ihm und seiner Frau begonnen. Er war insgesamt 2747 Tage in der Psychiatrie untergebracht - zu Unrecht.

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