Diese Regeln gelten

Gastro und Fitness: Was gilt eigentlich für beaufsichtigte Selbsttests?

14.10.2021, 12:04 Uhr
Auch Aldi-Filialen verkaufen Corona-Schnelltests. 

© Thomas Müller, dpa Auch Aldi-Filialen verkaufen Corona-Schnelltests. 

Seit Montag, den 11. Oktober, sind Corona-Tests in Bayern kostenpflichtig. Was diese Tests kosten, ist nach Anbieter unterschiedlich. Allerdings ist bisher mit 15 bis 20 Euro für einen Antigen-Schnelltest und zwischen 70 und 140 Euro für einen PCR-Test zu rechnen.

Seit dem 23. August gilt in öffentlich zugänglichen Innenräumen die 3G-Regel. Demnach müssen Menschen, die nicht vollständig geimpft sind oder als genesen gelten, ein negatives Ergebnis eines Corona-Tests vorliegen. Akzeptiert wird ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder ein negativer PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde.

PCR- und Antigen-Schnelltests gelten - aber Tests unter Aufsicht?

Außer PCR- und Antigen-Schnelltests, die in Testzentren oder in Arztpraxen durchgeführt werden können, besteht bislang die Möglichkeit, einen Antigen-Test zur Eigenanwendung durch Laien (Selbsttest) zu erwerben.

Ob die Tests auch weiterhin unter Aufsicht auch im Rahmen von 3G-Konzepten verwendet werden können, haben wir beim Bundesministerium für Gesundheit nachgefragt. "Vor einem Restaurantbesuch kann beispielsweise ein Selbsttest unter Aufsicht eines Restaurantmitarbeiters durchgeführt werden und bei negativem Testergebnis das Restaurant besucht werden", teilte eine Ministeriumssprecherin auf Nachfrage von Nordbayern mit.

"Zu beachten ist aber, dass ein solcher Testnachweis nur an dem Ort gilt, an dem die Testung beaufsichtigt wurde", fügte sie hinzu. Das ausgestellte Zertifikat könne daher nicht in anderen 3G-Kontexten verwendet werden.

Ob die Tests unter Aufsicht akzeptiert werden, beschließt die Einrichtung selbst, dies sei häufig eine Frage der Kapazitäten. Auch ob die Selbsttests von den Einrichtungen bereitgestellt werden oder von den Kunden selbst mitgebracht werden sollen, liege bei den Betreibern.

Da die 3G-Regel unter anderem in Krankenhäusern, Sportstätten wie Fitnessstudios, in Theatern, Kinos und Museen, in der Gastronomie, in Hochschulen, Bibliotheken sowie in Freizeiteinrichtungen gilt, kann davon ausgegangen werden, dass sogenannte "Selbsttests" - wenn die Einrichtung sie anbietet bzw. akzeptiert - einen Umweg zu wesentlich kostenaufwändigeren PCR- und Antigen-Schnelltests darstellen könnten. Selbsttests haben jedoch nicht die Genauigkeit von PCR-Tests.

"Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung gemacht werden", empfiehlt das Gesundheitsministerium.

Wer erhält noch kostenlose Schnelltests?

Nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums bleiben die Tests für Schwangere und Kinder und Jugendliche sowie Studierende vorerst kostenlos. Auch Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben Anspruch auf kostenlose Tests.

Mitarbeiter von Pflegeheimen und Behinderteneinrichtungen erhalten ebenfalls kostenlose Tests. Auch Besucher von Altersheimen, die nicht geimpft oder genesen sind, können kostenlos getestet werden.

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