Gesetz in Kraft: Ab wann die Bundes-Notbremse in Bayern greift

23.4.2021, 10:03 Uhr
Der Bundestag hat am Mittwoch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet und eine bundeseinheitliche Notbremse beschlossen. Am Donnerstag hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Am Freitag ist das Gesetzt in Kraft getreten.

© IMAGO/Christian Ohde Der Bundestag hat am Mittwoch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet und eine bundeseinheitliche Notbremse beschlossen. Am Donnerstag hat das Gesetz den Bundesrat passiert. Am Freitag ist das Gesetzt in Kraft getreten.

Am Ende ging alles ganz schnell: Am Mittwoch hat der Bundestag die Änderung des Infektionsschutzgesetzes verabschiedet und die bundeseinheitliche Notbremse beschlossen. Am Donnerstag passierte das Gesetz den Bundesrat, Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete und letztlich wurde das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Am Freitag ist es jetzt in Kraft getreten.

Die beschlossene Bundes-Notbremse kann frühestens am Samstag greifen. Die Notbremse greift in Kreisen und Städten automatisch, wenn in den vergangenen drei Tagen zuvor die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 lag. Ministeriumssprecher Steve Alter wies darauf hin, dass in diesen Landkreisen und Städten die nach Landesrecht zuständigen Behörden das Wirken der Notbremse ab Samstag noch am Freitag bekannt machen müssten.

Die Notbremse legt bundesweit verbindliche Regeln für schärfere Corona-Maßnahmen fest. Die Maßnahmen sind bis 30. Juni befristet. Sind die Regelungen in Bayern allerdings strenger als im Infektionsschutzgesetz festgelegt, so behalten die Regeln der bayerischen Staatregierung ihre Gültigkeit.


Überblick: Das bedeutet die Bundes-Notbremse für Bayern


"Sofern in Bayern bereits bisher schärfere Regelungen galten, bleiben diese aufrechterhalten", teilte eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums dem Bayerischen Rundfunk am Donnerstag mit.

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