Gesetzentwurfzur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder beschlossen

21.10.2020, 12:20 Uhr
Bundesregierung hat dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt zugestimmt.

© Julian Stratenschulte, dpa Bundesregierung hat dem Gesetzesentwurf zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt zugestimmt.

"Um diese Gräueltaten mit aller Kraft zu bekämpfen und Kinder besser zu schützen, haben wir ein umfassendes Paket beschlossen", sagte Lambrecht am Mittwoch in Berlin.

Unter anderem soll nach dem Gesetzentwurf die Verbreitung von Kinderpornografie ein Verbrechen werden - mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr. Derzeit sind solche Taten als Vergehen eingestuft, für die Gerichte auch geringere Strafen verhängen können. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder soll künftig mit einem Strafrahmen von bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe statt wie bisher 10 Jahren versehen werden. Eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflagen wäre ausgeschlossen.


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Die Debatte um härtere Strafen war durch den Missbrauchsfall in Münster mit mittlerweile 21 Verdächtigen neu angefacht worden. Justizministerin Lambrecht hatte solche Forderungen aus der Union zunächst zurückgewiesen und stattdessen eine bessere Ausstattung für Ermittler gefordert, ihren Kurs aber nach anhaltender Kritik geändert.

Bayern geht das Strafmaß für die Verbreitung von Kinderpornografie allerdings nicht weit genug. Justizminister Georg Eisenreich (CSU) plädiert für mindestens drei Jahre Haft, wenn jemand "ein Forum betreibt, das einer größeren Zahl von Personen zum Austausch oder zur Verbreitung kinderpornografischer Schriften dient", wie er dem Bayerischen Rundfunk sagte. Lambrechts Gesetzentwurf sieht dafür nur ein Jahr Haft vor. Im nächsten Schritt wird der Bundestag über den Gesetzentwurf debattieren.


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