Flickenteppich in Deutschland

Heute fällt die Corona-Quarantäne: Was Sie in anderen Bundesländern unbedingt beachten müssen

Eva Orttenburger

Online-Redaktion

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16.11.2022, 06:20 Uhr
Wer einen positiven Corona-Test hat, muss in Bayern und drei anderen Bundesländern nicht mehr in Quarantäne. Infizierte dürfen mit FFP2-Maske vor die Tür.

© Marijan Murat/dpa Wer einen positiven Corona-Test hat, muss in Bayern und drei anderen Bundesländern nicht mehr in Quarantäne. Infizierte dürfen mit FFP2-Maske vor die Tür.

Wer in Bayern ab Mittwoch (16. November 2022) einen positiven Corona-Test hat, muss nicht mehr in Quarantäne. Das hat das bayerische Kabinett um Ministerpräsident Markus Söder und Gesundheitsminister Klaus Holetschek bereits vergangene Woche beschlossen.

Bei dem Alleingang machen auch drei andere Bundesländer mit. In Baden-Württemberg, Hessen und Schleswig-Holstein dürfen Infizierte ebenso am öffentlichen Leben teilnehmen und müssen nicht mehr fünf Tage zu Hause bleiben. Einzige Auflage in Bayern und den anderen Bundesländern: Corona-Infizierte müssen außerhalb der eigenen vier Wände eine FFP2-Maske tragen.

Ein Problem der neuen Regelung ist jedoch das Regel-Wirrwarr, das nun in Deutschland entsteht. Denn in allen anderen Bundesländern gilt die Quarantänepflicht weiterhin. Reisende sowie Pendlerinnen und Pendler, die nah an der Grenze zu einem anderen Bundesland leben, stellt das vor Herausforderungen.

Eine positiv getestete Person dürfte demnach mit Bus, Zug oder Flugzeug von Bayern nach Baden-Württemberg oder Hessen reisen, nach Berlin oder Hamburg aber nicht. Wer beispielsweise in Hamburg gegen die Quarantäne-Regeln verstößt, muss zwischen 500 und 2.000 Euro Strafe zahlen. In Berlin sind es sogar 1.000 bis 5.000 Euro.

Wer sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hat, sollte daher nicht in Bundesländer reisen, die noch an der Quarantäneregelung festhalten, um kein hohes Bußgeld zu riskieren.

Darf ich trotz positivem Corona-Test zur Arbeit?

Grundsätzlich gilt: Wer sich krank fühlt, sollte auch zu Hause bleiben. Wer jedoch einen positiven Corona-Test, aber keinerlei Symptome hat, der darf in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein auch wieder zur Arbeit, ins Kino, Restaurant oder zum Einkaufen. Allerdings muss der Infizierte dabei stets eine FFP2-Maske tragen. Wer diese in der Öffentlichkeit abnimmt, riskiert wiederum ein Bußgeld. Die Regelung gilt auch unabhängig vom Impfstatus der betroffenen Person.

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