Ignoranz im Straßenverkehr: Höhere Strafen reichen nicht

15.8.2019, 11:19 Uhr
Wer auf einem Radweg parkt, hat nicht viel zu befürchten - wenn er überhaupt erwischt wird.

© Britta Pedersen/dpa Wer auf einem Radweg parkt, hat nicht viel zu befürchten - wenn er überhaupt erwischt wird.

Scheuer füllt das Sommerloch: Über sein liebstes Ankündigungsorgan, die Bild-Zeitung, lanciert der Verkehrsminister seine neueste Idee: drastisch erhöhte Bußgelder für Verstöße im Straßenverkehr. Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen soll künftig bis zu 100 Euro Strafe kosten - bisher sind es 20 bis 35 Euro. Und wer keine Rettungsgasse bildet, muss künftig sogar 320 statt 200 Euro Bußgeld zahlen.

Der Vorstoß des Bundesverkehrsministers ist, Sommerloch hin oder her, aber mehr als bloße Ankündigungspolitik. Der CSU-Politiker hat - bei aller berechtigten Kritik an seinen oft übereilten Vorschlägen - ein ziemlich sicheres Gespür dafür, was die Bevölkerung umtreibt. Und zumindest einem großen Teil dieser Bevölkerung treibt es die Zornesröte ins Gesicht, dass manche  Autofahrer meinen, die Straßenverkehrs-Regeln gelten für andere, bloß nicht für sie selbst.

Dass dem so ist, lässt sich zu einem Teil sicher mit den geringen Strafen erklären. Wer in zweiter Reihe oder in Feuerwehrzufahrten hält, zahlt bislang 15 bzw.10 Euro, wer auf dem Radweg parkt, 20 Euro. Für jeden, der das Geld hat, sich ein Auto zu leisten, sind das lächerliche Bußgelder angesichts der Tatsache, dass dieses Verhalten im Zweifel Leben gefährdet. Das Leben von in Not geratenen Menschen, die auf die schnelle Ankunft eines Rettungswagens angewiesen sind, das von Fahrradfahrern, die vom blockierten Radweg unvermittelt in den motorisierten Verkehr einfahren müssen.

Das Papier der StVO ist geduldig

Zumal diese lächerlichen Strafen nur dann fällig werden, wenn der Autofahrer überhaupt erwischt wird. Und hier liegt das eigentliche Problem, das auch Scheuer so schnell nicht lösen wird: Die Wahrscheinlichkeit, tatsächlich zur Kasse gebeten zu werden, ist ziemlich gering: Die Polizei kann sich angesichts der Fülle ihrer Aufgaben nur sehr eingeschränkt der Verkehrsüberwachung widmen, und die kommunalen Verkehrswächter sind vor allem in den Großstädten schlicht überfordert.

Scheuers Vorstoß, so richtig er in der Sache ist, ändert an diesem Vollzugsdefizit rein gar nichts. Denn das Papier der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geduldig. Wie geduldig, kann jeder Tag für Tag auf Deutschlands Straßen beobachten.

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