Drei Gruppen

Drei Gruppen: Das ist die Impfpriorisierung in Bayern

8.6.2021, 11:46 Uhr
Zur Gruppe 1 (Höchste Priorität), die zuerst ein Impfangebot erhalten haben, gehört unter anderem Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohem Infektionsrisiko - beispielsweise Intensivstationen.

© Oliver Berg, dpa Zur Gruppe 1 (Höchste Priorität), die zuerst ein Impfangebot erhalten haben, gehört unter anderem Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohem Infektionsrisiko - beispielsweise Intensivstationen.

Bayern hat die Impfpriorisierung teilweise aufgehoben: Seit dem 20. Mai kann sich jeder in Arztpraxen für eine Impfung anmelden, vorab war vom 17. Mai die Rede. Das führte bei vielen Hausärzten zu einer Anfragenflut, während der zur Verfügung stehende Impfstoff nach wie vor knapp ist.

Deutschlandweit wurde die Impfpriorisierung zum 7. Juni beendet. Den Ländern ist es dem Beschluss zufolge aber "unbenommen, die Priorisierung im Rahmen der ihnen zugewiesenen Impfstoffdosen aufrechtzuerhalten". In Bayern wird in den Impfzentren vorerst weiterhin nach Prioritäten geimpft. Dafür wird das Portal BayImico genutzt.


So funktioniert das Portal BayImco


Diese Anpassungen gab es bislang bei der Impfpriorisierung in Bayern

Die derzeit geltende Impfreihenfolge in Bayern basiert auf der Coronaimpfverordnung, die deutschlandweit gilt. Diese Reihenfolge wurde immer wieder aufgelockert, die Impfstoffe Astrazeneca und Johnson & Johnson wurden zum Beispiel bereits für alle Altersgruppen geöffnet.

Bereits seit Anfang März gilt laut Coronaimpfverordnung: In Hotspotregionen kann von der Reihenfolge abgewichen werden, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern. Das betrifft explizit auch Grenzregionen. Dies gilt auch, wenn sich die Impfung so einfacher organisieren lässt oder sonst Impfstoff weggeworfen werden müsste. Innerhalb der drei Impfgruppen kann es zu einer zusätzlichen Priorisierung kommen, beispielsweise nach Geburtenjahrgang oder Gefährdung der Impfwilligen.

Priorisierung: Diese Personen gehören in Bayern zur ersten Impfgruppe

- Personen im Alter von 80 Jahren und älter

- Bewohnerinnen und Bewohner von Senioren- und Altenpflegeheimen

- Personen, die regelmäßig andere gegen Corona impfen

- Personal in der ambulanten und stationären Altenpflege sowie andere Tätige in Senioren- und Altenpflegeheimen mit Kontakt zu Bewohnerinnen und Bewohnern

- Personal in medizinischen Einrichtungen mit einem sehr hohem Infektionsrisiko - besonders in Intensivstationen, Notaufnahmen und Rettungsdiensten (hierzu zählen auch Rettungsschwimmer), der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, in Corona-Impfzentren

- Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Kontakt zu Personen mit sehr hohem Risiko für schwere Corona-Verläufe haben - besonders in der Krebsbehandlung oder Transplantationsmedizin.

Diese Personen gehören in Bayern zur zweiten Impfgruppe

- Personen im Alter von 70 bis 79 Jahren

- Personen mit einem hohen Risiko für schwere oder tödliche Krankheitsverläufe: u.a. mit Demenz, geistigen Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung, Personen mit einer behandlungsbedürftigen Krebserkrankung, Personen mit einer Organtransplantation, mit einer schweren chronischen Lungenerkrankung, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, mit einer chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40), mit Conterganschädigung

- bis zu zwei Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen der ersten und zweiten Impfstufe sowie von Schwangeren

- Personal in der teilstationären oder stationären Versorgung von Personen mit Demenz, geistigen Behinderung oder schwerer psychiatrischer Erkrankung

- Personal mit hohem Expositionsrisiko in medizinischen Einrichtungen (z.B. Infektionsstationen, Haus- und Zahnarztpraxen)

- Polizisten, Soldaten und Ordnungskräfte, insofern sie durch ihre Arbeit zur Sicherstellung der öffentlichen Ordnung einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

- Personen in Auslandsvertretungen der BRD oder des Deutschen Archäologischen Instituts, die einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

- Personen, die im Ausland für Organisationen u.a. in den Bereichen Krisenprävention und Entwicklungszusammenarbeit arbeiten und einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind

- Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdiensts und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur

- Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege und in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind

- Bewohner von Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und Frauenhäusern

- Personen, die entsprechend § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen unterstützen

Diese Personen gehören in Bayern zur dritten Impfgruppe

- Personen im Alter zwischen 60 und 69 Jahren

- Personen mit Vorerkrankungen mit erhöhtem Risiko (z.B. behandlungsfreier Krebs in Remission, HIV-Infektion oder andere Immundefizienz, Autoimmunerkrankungen, Rheuma Herzinsuffizienz, Asthma bronchiale, chronisch entzündlicher Darmerkrankung, Diabetes mellitus ohne Komplikationen, Übergewicht mit BMI über 30)

- bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Menschen, auf die einer der zwei vorigen Punkte zutrifft

- Personen mit wichtigen Positionen in der Regierung, den Verfassungsorganen und der Verwaltung, bei der Bundeswehr, der Polizei, der Feuerwehr, dem Katastrophenschutz (einschließlich Technisches Hilfswerk), der Justiz und der Rechtspflege oder beim Zoll

- Personen in den deutschen Auslandsvertretungen, in deutschen politischen Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik und deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen

- Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

- Personen in medizinischen Einrichtungen mit niedrigem Infektionsrisiko (beispielsweise Labore und Personal, das keine Patienten betreut)

- Mitarbeiter in Krisendiensten und psychosozialen Beratungsstellen

- Mitarbeiter in Apotheken, die PoC-Antigenschnelltest durchführen

- Personen in relevanten Positionen der Kritischen Infrastruktur (insbesondere Apotheker, Pharmawirtschaft, Ernährungswirtschaft, Bestatter, Wasser- und Energieversorgung, Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, Transport- und Verkehrswesen sowie Informationstechnik und Telekommunikationswesen, ebenso Medien)

- Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten

- Personen, die Schulen oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und die nicht in Gruppe 2 bereits erfasst worden sind - dies können auch Personen in der Mittagsbetreuung an Schulen und ehrenamtliche Mitarbeiter wie etwa Jugendgruppenleiter sein

Diesen Personen steht die Impfung anschließend frei

Wenn alle Personen mit erhöhter Priorität in Bayern geimpft worden sind, sollen alle Berechtigten sich für eine Impfung anmelden können. Aber wer ist berechtigt? Neben den bereits beschriebenen Personengruppen

- jeder, der in Deutschland krankenversichert ist

- jeder, der in Deutschland seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat

- mitausgereiste Familien von im Ausland lebenden Personen wie in Gruppe 2 beschrieben

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