Mehrere Faktoren entscheidend

Impfstatus soll verfallen: So ermitteln Sie Ihren Booster-Termin - Spezial-Regelung in Bayern

1.12.2021, 15:00 Uhr
Begehrter Aufkleber: Viele Menschen holen sich derzeit ihre Booster-Impfung ab. 

© imago images/Michael Weber Begehrter Aufkleber: Viele Menschen holen sich derzeit ihre Booster-Impfung ab. 

Die Nachfrage nach der dritten Impfung ist jetzt schon riesig - und sie dürfte weiter ansteigen, sollte sich der Vorschlag des künftigen Bundeskanzlers Olaf Scholz durchsetzen: Laut Bild will er den Impfstatus derjenigen verfallen lassen, die sich nicht nach sechs Monaten boostern lassen. Bis spätestens März wolle er die Regelung einführen.

Booster-Termin: Zwei Fragen sind entscheidend

Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt die Booster-Impfung für alle Menschen ab 18 Jahren. Entscheidend für Ihren konkreten Booster-Termin sind zwei Fragen: Wann wurde ich zweitgeimpft? Und: Mit welchem Impfstoff?

In Bayern muss man - anders als es in den meisten anderen Bundesländern Praxis ist - nicht warten, bis der Abstand zur Impfung sechs Monate beträgt. Ministerpräsident Markus Söder riet dazu, sich generell schon nach fünf Monaten boostern zu lassen. Die Impfzentren hätten eine entsprechende Anweisung vom Gesundheitsministerium erhalten. Dazu muss man allerdings einen Termin ergattern. Das ist derzeit gar nicht so einfach, weil das Interesse an Boosterimpfungen groß ist.

Der Abstand zählt ab dem Tag, an dem man die Zweitimpfung erhalten hat. Welches Datum das ist, sehen Sie in Ihrem Impfpass oder auf Ihrem digitalen Impfzertifikat in der CoVPass-App oder der Corona-Warn-App des RKI.

Welcher Impfstoff beim Boostern? Diese Empfehlungen gelten

Früher können sich nur Menschen, die mit Johnson & Johnson geimpft wurden, boostern lassen. Weil hier der Schutz geringer ist, empfiehlt die Stiko eine Auffrischungsimpfung bereits nach vier Wochen. Grundsätzlich werden für alle Booster-Impfungen ausschließlich mRNA-Impfstoffe verwendet, also Moderna oder Comirnaty von Biontech/Pfizer. Unter 30-Jährige sollen ausschließlich mit dem Biontech-Vakzin geimpft werden.

Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung der Stiko gilt auch für Stillende und Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel.

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