Jetzt fordert auch SPD: Bayern soll Erstattung von Kita-Gebühren zahlen

25.1.2021, 16:54 Uhr
Die bayerischen Kitas sind derzeit nur für die Notbetreuung geöffnet.

© Philipp von Ditfurth, dpa Die bayerischen Kitas sind derzeit nur für die Notbetreuung geöffnet.

Die SPD hat die Staatsregierung aufgefordert, bei einer möglichen Rückerstattung von Kita-Gebühren die finanzielle Verantwortung nicht auf den Bund oder die Kommunen abzuschieben. Allerdings halte die SPD-Landtagsabgeordnete Doris Rauscher eine Debatte darüber für unangemessen. Sie fordert außerdem, dass der Freistaat Corona-Schnelltests für Erzieherinnen und Erzieher finanzieren soll.

Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren

Wie im Frühjahr 2020 können die Eltern von Krippen-, Kindergarten- und Hortkindern in Bayern darauf hoffen, dass sie die Beiträge für die Zeit des erneuten Corona-Lockdowns schon bald zurückbekommen. Eine finale Entscheidung in der Koalition stand dem Vernehmen zwar zuletzt noch aus - das Thema könnte möglicherweise schon bald im Kabinett eine Rolle spielen. Ein Indiz: An diesem Dienstag wird Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) an der Pressekonferenz nach der Kabinettssitzung teilnehmen.


Eltern können auf Rückerstattung von Kita-Gebühren hoffen.


Mehr Schnelltests für Kita-Personal

Die SPD-Abgeordnete Rauscher weiter: "Wenn Eltern ihre Kinder zu Hause betreuen, leisten sie einen verlässlichen Beitrag zur Pandemiebekämpfung. Auch der Freistaat sollte verlässlich sein und dafür sorgen, dass die gezahlten Beiträge umgehend zurückgezahlt werden." Auch bei Schnelltests für Kita-Personal müsse der Freistaat mehr tun. "Bayern macht unter den Bundesländern immer die strengsten Corona-Regeln und sollte auch bei der Finanzierung mit gutem Beispiel vorangehen."

In den vergangenen Tagen und Wochen waren die Forderungen nach Kostenerstattungen für Eltern aus den Reihen der Opposition immer lauter geworden. Bisher müssen die Eltern die Gebühren auch zahlen, wenn sie die Kinder zu Hause betreuen. Nach dem Beschluss des Ministerrats gilt der Lockdown noch mindestens bis zum 14. Februar.

Gebühren-Regelung 2020

Im vergangenen Frühjahr hatte die Staatsregierung nach langen Diskussionen entschieden, die Kita-Gebühren für Eltern zumindest teilweise zu erstatten. Dazu wurden an die Träger von Krippen, Kindergärten und Horten Corona-Pauschalen ausgezahlt, die zwischen 150 Euro für Kindergartenkinder und bis zu 300 Euro für Krippenkinder lagen. Die Pauschalen erhielten die Träger für die Monate, in denen die Einrichtungen nur Notbetreuungen angeboten hatten, und nur dann, wenn sie darauf verzichteten, die Eltern zur Kasse zu bitten. Eltern, die die Betreuung in Anspruch nahmen, erhielten kein Geld zurück.

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