Jurist: Gute Chance für Verfassungsklage gegen das PAG

17.5.2018, 14:55 Uhr
Warten auf das Abstimmungsergebnis zum neuen Polizeiaufgabengesetz: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Finanzminister Albert Füracker am späten Dienstagabend im Bayerischen Landtag in München.

© Foto: Peter Kneffel, dpa Warten auf das Abstimmungsergebnis zum neuen Polizeiaufgabengesetz: Bayerns Ministerpräsident Markus Söder und Finanzminister Albert Füracker am späten Dienstagabend im Bayerischen Landtag in München.

NZ: Herr Professor Krajewski, die CSU hält das PAG für nötig, um die Polizei mit nötigen Werkzeugen zur Verbrechensbekämpfung auszustatten. Die Opposition sieht den Marsch in den Polizeistaat. Wer hat Recht?

Jurist: Gute Chance für Verfassungsklage gegen das PAG

© Foto: Sippel

Markus Krajewski: Weder noch. "Marsch in den Polizeistaat" ist mir zu martialisch, die Staatsregierung hat aber auch nicht deutlich gezeigt, wo die Polizei derzeit die Kompetenzen nicht hat, die sie bräuchte. Alle Beispielfälle, die die Staatsregierung genannt hat, könnte die Polizei schon nach derzeit geltendem Recht bearbeiten. Also muss man sich fragen: Wenn die Polizei mehr Kompetenzen hat, was macht sie damit?

NZ: Kann man so ein Gesetz überhaupt neutral bewerten?

Krajewski: Natürlich, muss man sogar – zumindest, wenn man es verfassungsrechtlich bewertet. Es stellen sich Fragen, über die die Verfassungsgerichte noch gar nicht entschieden haben. Zur Durchsuchung in der Cloud gibt es zum Beispiel noch keine umfassende verfassungsgerichtliche Rechtsprechung. Opposition und andere Verbände haben mit gutem Recht Verfassungsklagen angekündigt.

NZ: Die Grünen halten das Gesetz für verfassungswidrig. Stimmen Sie zu?

Krajewski: Das Gesetz insgesamt ist sicherlich nicht verfassungswidrig. Einige Teile sind auf jeden Fall verfassungskonform, etwa die Umsetzung des europäischen Datenschutzrechtes. Andere Teile könnte man mit guten Gründen als unverhältnismäßige Eingriffe in Freiheitsrechte bezeichnen.

NZ: Wer entscheidet, ob das PAG verfassungskonform ist?

Krajewski: Das kommt darauf an, welches Gericht die klagende Partei anrufen möchte. Ich bin nicht sicher, was die Grünen vorhaben. Einzelne Verbände erwägen eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe, man kann auch mit einer Popularklage vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof ziehen. Das ist immer auch eine prozesstaktische Überlegung.

NZ: Lobbygruppen wie Campact streuen Falschinformationen – etwa, dass Polizisten Bürger monatelang ohne Angabe von Gründen einsperren können oder dass Beamte mit Handgranaten ausgerüstet werden. Wieso wird mit so harten Bandagen gefochten?

Krajewski: Immer dann, wenn ein Thema die Bürger wirklich beunruhigt, finden sich Scharfmacher auf beiden Seiten der Debatte. Die einen behaupten Dinge, die sie nicht richtig recherchiert haben oder aufbauschen, die anderen sprechen von Lügen und Falschinformation. Umso wichtiger ist, dass Medien und Wissenschaft darauf hinweisen, wenn Argumente nicht stimmen – auf beiden Seiten.

NZ: Erste Weichen für die Novelle wurden schon vergangenes Jahr gestellt. Warum kommt jetzt so ein massiver, verspäteter Protest?

Krajewski: Das ist interessant! 2017 wurde der Begriff "drohende Gefahr" eingeführt, aber nur verknüpft mit Maßnahmen, von denen viele Bürger dachten, es betreffe sie nicht: elektronische Aufenthaltsfesseln oder Kontaktverbote für Gefährder. Jetzt aber geht es ums potenzielle Ausspähen von Daten. Einige Bürger befürchten, unschuldigerweise ins Visier der Sicherheitsbehörden zu geraten. Wenn ich eine elektronische Fußfessel habe, weiß ich, dass ich betroffen bin. Wenn aber die Polizei meine Cloud anschaut und vielleicht sogar Daten manipuliert, bekomme ich das gar nicht mit.

NZ: Die Opposition freut sich jetzt über ein griffiges Wahlkampfthema...

Krajewski: Ja, wobei man nicht sagen kann, dass zu Unrecht ein Thema aufgebauscht wird, das keine Relevanz hat. Die Leute machen sich Sorgen. Andererseits kann man nicht behaupten, die CSU hätte sich keine Gedanken über diese Fragen gemacht. Das Gesetz ist ja länger diskutiert worden, also ist verständlich, dass sie sagt, aus ihrer Sicht sei es okay.

NZ: Kann das angeblich "härteste" PAG bundesweit Signalwirkung für andere Bundesländer haben?

Krajewski: Natürlich. Die Länder schauen genau aufeinander. Auch in der Vergangenheit haben sich Länder, die ihre Polizeigesetze verschärfen wollten, an Bayern orientiert. Und die neuen EU-Vorschriften zum Datenschutz müssen auch in allen Polizeigesetzen der Länder umgesetzt werden – etwa wie lange und in welcher Form Daten gespeichert werden dürfen.

NZ: Trägt das Gesetz tatsächlich bei, Terrorakte zu verhindern – oder kann man sie danach nur besser aufklären?

Krajewski: Man kann besser aufklären, wenn man umfassende Daten gesammelt hat. Der Gesetzgeber behauptet auch, dass die Möglichkeit besserer Aufklärung von Straftaten abschreckt. Ich bezweifele aber, dass man die Gefährder besser ins Visier bekommt. Und wer im Internet damit prahlt, bald seine Frau umzubringen, den hat die Polizei heute schon auf dem Schirm.

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