Katastrophenfall wegen Corona: Das ändert sich in Bayern

27.3.2020, 15:41 Uhr
Ein Hinweis über die vorübergehende Schließung der Kaiserburg hängt am Eingangstor zur Burg.

© Daniel Karmann/dpa Ein Hinweis über die vorübergehende Schließung der Kaiserburg hängt am Eingangstor zur Burg.

"Die Lage ist sehr ernst und verändert sich täglich, leider nicht zum Guten", betonte Söder. Um die Geldmittel bereitstellen zu können, werde die in der Verfassung verankerte Schuldenbremse zeitlich begrenzt für zunächst ein Jahr außer Kraft gesetzt.



In Bayern gelte der Katastrophenfall. Schulen und Kindergärten im Freistaat geschlossen. Mit dem Zehn-Milliarden-Euro-Schutzschirm solle die Wirtschaft geschützt werden, unter anderem gebe es spezielle Bürgschaftsrahmen und finanzielle Soforthilfen zwischen 5000 und 30.000 Euro.

"Wir werden keinen hängen lassen", sagte Söder. Priorität habe derzeit der Erhalt der Liquidität von Unternehmen und auch von Kulturschaffenden. Darüber hinaus weitet der Freistaat die Beschränkungen wegen der Ausbreitung des Coronavirus weiter aus. Auch Sportplätze und Spielplätze sind gesperrt.

Katastrophenfall: Das ändert sich in Bayern

- Schließungen: Bars, Kinos und Schwimmbäder und ausgewählte Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung notwendig sind, sind geschlossen.

- Längere Öffnungszeiten: Um die Grundversorgung mit Lebensmitteln und anderen wichtigen Produkten sicherzustellen, weitet Bayern aber die Ladenöffnungszeiten für bestimmte Geschäfte aus: Supermärkte, Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken, Tankstellen, Banken und einige weitere Geschäfte dürfen unter der Woche nun bis 22 Uhr öffnen und auch sonntags geöffnet haben, dann bis 18 Uhr.


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- Eingeschränkte Öffnungszeiten: Speiselokale sollen hingegen nur noch von 6 bis 15 Uhr öffnen dürfen. In Innenbereichen soll es Mindestabstände zwischen den Gästen geben.

- Ausgangsbeschränkung: Aufgrund der dramatisch steigenden Infiziertenzahlen gilt sie in ganz Bayern. Was die Ausgangsbeschränkungen bedeuten, haben wir hier zusammengefasst.  

- Kindergärten und Schulen bleiben geschlossen: Bis zum Ende der Osterferien bleiben Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schulen zu.

- Grenzkontrollen: Die Grenzen zu Österreich, Luxemburg, Frankreich, Dänemark und der Schweiz werden bereits kontrolliert, Deutsche dürfen aber jederzeit zurück nach Deutschland reisen. 


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