Mehrere Änderungen

Keine Testpflicht für Geboosterte: Diese Corona-Regeln gelten seit Mittwoch in Bayern

16.12.2021, 06:34 Uhr
In Bayern müssen Geboosterte bei 2G plus keinen Test mehr nachweisen.

© Sven Hoppe, dpa In Bayern müssen Geboosterte bei 2G plus keinen Test mehr nachweisen.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz haben der bayerische Ministerpräsident Markus Söder und sein sächsischer Kollege Michael Kretschmer über die Ergebnisse einer gemeinsamen Kabinettssitzung informiert, zudem hat der Bayerische Ministerrat einige Neuerungen beschlossen.

Für Menschen mit Booster-Impfung gibt es Lockerungen: Die Testpflicht entfällt für sie, wenn 2G plus gilt - allerdings erst ab dem 15. Tag nach der dritten Impfung. In Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen gilt diese Ausnahmeregelung nicht. Als geboostert zählt man, wenn zusätzlich zur Grundimmunisierung eine weitere Impfstoffdosis erhalten hat. Laut Begründung der Verordnung zählt die zweite Impfung bei Johnson & Johnson als Teil der Grundimmunisierung, nicht als Auffrischung.

Generell gilt die 2G plus-Regelung nur noch in Innenräumen. Im Freien, also beispielsweise in Zoos (hier inklusive Innenbereichen), in Freiluft-Sportstätten, in Freizeitparks und ähnlichen Einrichtungen genügt demnach seit Mittwoch 2G. In gemischten Bereichen gilt im Zweifel weiterhin 2G plus. Auch Zuschauer von Sportveranstaltungen brauchen weiterhin einen 2G-plus-Nachweis.

Minderjährige Schüler konnten bislang auch ohne Impf- oder Genesenennachweis bestimmte Bereiche betreten, in denen 2G gilt. Darunter fallen unter anderem die Gastronomie sowie Sport- und Kulturstätten. Diese Ausnahmeregelung gilt auch über die Feiertage und wurde bis zum 12. Januar verlängert. Das soll allerdings die letzte Verlängerung sein, kündigte Söder an.

An Silvester gibt es ein Feuerwerkverkaufsverbot. Allerdings entfällt die Sperrstunde in der Gastronomie an diesem Tag, sodass auch längeres Beisammensein möglich ist - "allerdings immer im sehr kleinen Kreis", wie Söder betont. An bestimmten Plätzen, die die Städte und Gemeinden festlegen, dürfen sich zudem keine größeren Menschengruppen bilden. Versammlungen mit über zehn Personen müssen sich dort zwischen 15 Uhr an Silvester und 9 Uhr am Neujahrsmorgen "unverzüglich zerstreuen".

Die bereits Anfang Dezember angekündigten Kontaktbeschränkungen greifen ab dem 20. Dezember: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, wurden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder bis 12 Jahren und 3 Monate werden nicht gezählt. Nur wenn alle Personen über diesem Alter geimpft oder genesen sind, dürfen sich größere Gruppen treffen. Bei privaten Feiern und Zusammenkünften von Geimpften und Genesenen (nicht in der Gastronomie) gilt ab dem 20. Dezember eine Teilnehmergrenze von 50 Personen in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich.

Korrigiert haben wir die Passage zu den Kontaktbeschränkungen und den Obergrenzen bei privaten Feiern: Diese gelten erst ab dem 20. Dezember.

Hier finden Sie den Liveticker der Pressekonferenz von Söder und Kretschmer zum Nachlesen:

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