Knebelverträge: Das soll sich zum Schutz der Verbraucher ändern

16.8.2019, 11:06 Uhr
Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will  mit der Gesetzesänderung die Rechte der Verbraucher stärken. Knebelverträge über zwei Jahre oder Telefongeschäfte sind dann nicht mehr möglich.
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Verbraucherschutzministerin Christine Lambrecht (SPD) will mit der Gesetzesänderung die Rechte der Verbraucher stärken. Knebelverträge über zwei Jahre oder Telefongeschäfte sind dann nicht mehr möglich. © Fabian Sommer

Betroffen sind Verträge, die "regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen" betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Darunter fallen etwa Verträge mit Fitnessstudios, Mobilfunkanbietern oder Zeitungen.
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Fitnessstudio, Mobilfunk, Energie

Betroffen sind Verträge, die "regelmäßige Lieferung von Waren oder die regelmäßige Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen" betreffen, sagte ein Ministeriumssprecher. Darunter fallen etwa Verträge mit Fitnessstudios, Mobilfunkanbietern oder Zeitungen. © Pixabay

Häufig sind Verbraucher an Zweijahresverträge gefesselt. Die soll es in Zukunft nicht mehr geben. Maximal ein Jahr Vertragslaufzeit darf dann noch vereinbart werden.
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Geringere Vertragslaufzeit

Häufig sind Verbraucher an Zweijahresverträge gefesselt. Die soll es in Zukunft nicht mehr geben. Maximal ein Jahr Vertragslaufzeit darf dann noch vereinbart werden. © Britta Pedersen

Eben genannte Verträge verlängern sich meist automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Lambrecht fordert eine automatische Verlängerung von nur noch drei Monaten.
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Kürzere automatische Verlängerung

Eben genannte Verträge verlängern sich meist automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Lambrecht fordert eine automatische Verlängerung von nur noch drei Monaten. © Karl-Josef Hildenbrand

Momentan muss ein Vertrag in der Regel drei Monate vorher gekündigt werden. Diese Frist soll ich auf nur einen Monat verkürzen. Alle Regeln gelten auch für Verträge über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre.
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Kürzere Kündigungfristen

Momentan muss ein Vertrag in der Regel drei Monate vorher gekündigt werden. Diese Frist soll ich auf nur einen Monat verkürzen. Alle Regeln gelten auch für Verträge über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre. © Sven Hoppe

Bisher konnten Verbraucher einfach am Telefon mündlich Verträge abschließen etwa für Strom oder Gas. In Zukunft muss der Kunde den Abschluss schriftlich bestätigen. Nur dann ist er gültig.
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Mehr Kontrolle bei Telefongeschäften

Bisher konnten Verbraucher einfach am Telefon mündlich Verträge abschließen etwa für Strom oder Gas. In Zukunft muss der Kunde den Abschluss schriftlich bestätigen. Nur dann ist er gültig. © Oliver Berg/dpa

Die strengeren Regeln für Telefongeschäfte bringen noch weitere Vorteile mit sich. Sie schützen vor einem ungewollten Wechseln der Energielieferanten und unerlaubten Werbeanrufen. In den Gesetzesentwurf sind zudem bereits weitere Eckpunkte eingeflossen wie die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung. Nach Angaben des Ministeriums müsse nur noch bei der Regelung der Inkassokosten nachgebessert werden.
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Weitere Pluspunkte

Die strengeren Regeln für Telefongeschäfte bringen noch weitere Vorteile mit sich. Sie schützen vor einem ungewollten Wechseln der Energielieferanten und unerlaubten Werbeanrufen. In den Gesetzesentwurf sind zudem bereits weitere Eckpunkte eingeflossen wie die einfachere Durchsetzung von Verbraucheransprüchen, eine angepasste Mängelhaftung. Nach Angaben des Ministeriums müsse nur noch bei der Regelung der Inkassokosten nachgebessert werden. © Jörg Carstensen