Kommentar: Kopftuchverbote wird es weiter geben

27.2.2020, 12:12 Uhr

"Es kommt nicht darauf an, was jemand auf dem Kopf hat, sondern was drin ist." Auf diese wunderbare Sentenz reduzierte der damalige baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel schon im Jahr 1997 einen Rechtsstreit, der Maßstäbe setzen sollte. Eine afghanische Referendarin wollte ihre Übernahme in den Schuldienst im "Ländle" erzwingen, obwohl sie auf ihr Kopftuch nicht verzichten wollte. So pragmatisch, wie der tiefgläubige, konservative Regierungschef den Fall angehen wollte, ging es freilich nicht aus. Der Fall, in dem sich auch islamische Verbände heftig engagierten, landete letztlich vor dem höchsten Gericht mit der Folge, dass auch der Gesetzgeber tätig werden musste.


Gesetzgeber darf Kopftuch bei Rechtsreferendarinnen verbieten


Der Streit ging auch damals schon darum, ob das Kopftuch schlicht ein Bekleidungsstück sei, das eine Frau aus persönlicher Überzeugung tragen möchte, oder ob es auch ein politisches Statement darstelle. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass diese Frage für viele muslimische Frauen selbstverständlich eine persönliche Entscheidung ist, nicht eine politische. Unübersehbar ist allerdings auch, dass diese Kopfbedeckung von islamistischen Gruppierungen weltweit auch als politisches Symbol benutzt oder missbraucht wird.

Die hessische Regelung ist dabei – ganz im Sinne von Erwin Teufel – ziemlich pragmatisch. Die Referendarin durfte ihre Ausbildung machen, auch mit Kopftuch. Sie durfte aber beispielsweise nicht auf der Richterbank Platz nehmen wie die übrigen Referendarinnen, weil sie da als Repräsentantin des Staates wahrgenommen würde (oder werden könnte). Genau hier verläuft die Grenze.

Es werden damit Musliminnen grundsätzlich diskriminiert und ausgeschlossen. Sie können eine juristische Ausbildung durchlaufen und in ihrem Beruf arbeiten. Sie können mit Kopftuch nur nicht den Staat repräsentieren. Allerdings, und hier ist das Karlsruher Urteil bemerkenswert, es gibt Spielräume. Ein Verbot ist nicht in jedem Fall zwingend. In Brandenburg beispielsweise gibt es eine Referendarin, die mit Kopftuch eine Gerichtsverhandlung leiten und als Staatsanwältin auftreten durfte.

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