Auch Kinderbekleidung beschlagnahmt

Könnte Homosexualität "fördern": Spielzeug in Regenbogenfarben in Saudi-Arabien konfisziert

17.6.2022, 14:49 Uhr
Wegen angeblichen Verstoßes gegen "den muslimischen Glauben und die öffentliche Moral" ist in Saudi-Arabien Spielzeug in Regenbogenfarben konfisziert worden. 

© McPHOTO/A. Rudolph via www.imago-images.de Wegen angeblichen Verstoßes gegen "den muslimischen Glauben und die öffentliche Moral" ist in Saudi-Arabien Spielzeug in Regenbogenfarben konfisziert worden. 

Aufseher der Regierung in Saudi-Arabien haben Kinderkleidung und Spielzeug in Regenbogenfarben beschlagnahmt - unter dem Vorwurf, diese könnten Homosexualität "fördern" und die "guten Sitten" gefährden. Die Regierungsmitarbeiter hätten Geschäfte in Einkaufszentren kontrolliert und entsprechende Waren konfisziert, teilte das saudische Handelsministerium bei Twitter mit. Die Händler seien mit Strafen belegt worden. Details wurden dazu nicht genannt.

Ein Reporter des staatlichen Fernsehsenders Al-Akhbarija begleitete einige Aufseher bei ihrem Kontrollgang. Als problematisch eingestuft wurden dabei etwa bunte Regenbogen-Haarspangen und Rucksäcke für Kinder, aber auch ein Hut mit Regenbogen-Banderole oder ein T-Shirt mit buntem Regenbogen-Motiv. Die Farben könnten Homosexualität bei jungen Menschen "fördern" und würden deshalb gegen islamische Werte und die öffentliche Moral verstoßen, sagte ein Aufseher.

Die bunte Regenbogenflagge gilt in vielen Teilen der Welt als Symbol für die Akzeptanz einer Vielfalt von sexuellen Orientierungen und Gender-Identitäten. Dazu gehören Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans- und queere Menschen sowie Menschen mit weiteren anderen Identitäten.

In Saudi-Arabien wird die islamische Rechtsprechung Scharia besonders strikt ausgelegt. "Moralische Verbrechen" wie Sex außerhalb der Ehe, Abtreibung oder Hexerei werden danach teils mit drakonischen Strafen belegt. Gleichgeschlechtlicher Sex oder etwa der Ausdruck von Trans-Geschlechtlichkeit ist in dem streng konservativen Land ebenso strafbar. Im schlimmsten Fall droht die Todesstrafe.