Kontaktbeschränkungen: Dürfen Singles einen Hausstand einladen?
Neue Corona-Regelungen könnten verwirren - 13.01.2021 14:53 Uhr
Mit der aktuellen Infektionsschutzverordnung gilt laut Paragraph 4: Im öffentlichen Raum, in Wohnungen und auf privat genutzten Grundstücken dürfen sich nur Angehörigen desselben Hausstands und eine weitere Person treffen, sowie zugehörige Kinder bis einschließlich drei Jahre.
Doch was bedeutet das genau? Darf ein Single also nicht nur einen mehrköpfigen Hausstand besuchen, sondern diesen auch in die eigene Wohnung einladen? Das Innenministerium bejaht diese Frage: Die Regel "ein Haushalt-Plus-1" gilt in beide Richtungen.
Singles dürfen Hausstand zu sich einladen
"Das heißt, es darf unabhängig von der Örtlichkeit eine haushaltsfremde Person bei einem Hausstand zu Besuch sein oder auch der andere Hausstand die haushaltsfremde Person besuchen. Unter einem Hausstand sind sämtliche Personen zu verstehen, die faktisch dauerhaft zusammenleben", so ein Sprecher des Ministeriums.
Das bedeutet, dass eine Familie einen Freund treffen kann, aber nicht gleichzeitig seine Geschwister, Eltern oder Mitbewohner sehen darf. Paare können keine gemeinsamen Besuche bei Elternteilen oder Freunden unternehmen - außer die Person lebt allein.
Um die private Betreuung von Kindern zu erleichtern gibt es in Bayern eine Ausnahme: Bei einer festen Kontaktfamilie dürfen Familien mit Kindern sich auch zu mehreren Personen treffen.
Zusätzliche Regelungen für Hotspots
Außerdem gilt für Regionen mit einer Inzidenz über 200 eine weitere Beschränkung: ein Bewegungsradius mit 15 km von der jeweiligen Stadtgrenze. Auch hier gilt der Besuch von Freunden und Verwandten aber als Ausnahme. Vor allem touristische Tagesausflüge, unter anderem zum Wandern und für den Freizeitsport, sollen durch die Maßnahme unterbunden werden. Ein Grenzfall dürfte damit der gemeinsame Spaziergang sein - dazu äußerte sich die Staatsregierung bislang nicht.
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madi, sima
