Neue Verordnung

Kostenlose Corona-Tests für alle: Das müssen Sie wissen

16.11.2021, 12:18 Uhr
Auch in Apotheken werden kostenlose Schnelltests durchgeführt.

© Arne Dedert, dpa Auch in Apotheken werden kostenlose Schnelltests durchgeführt.

Dass Schnelltests wieder kostenlos sind, legt eine Verordnung des geschäftsführenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn (CDU) fest, die am Freitag verkündet wurde. Der Bund führt damit das vor rund einem Monat stark eingeschränkte Angebot der Bürgertests wieder auf breiter Front ein. Damit haben alle mindestens einmal pro Woche Anspruch auf einen Schnelltest durch geschultes Personal - auch unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus. Bescheinigungen können auch als Nachweis bei Zugangsregeln dienen.

Kostenlose Schnelltests gibt es sowohl in privaten Schnelltestzentren als auch im städtischen Testzentrum am Flughafen, in Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken, medizinischen Laboren sowie bei Rettungs- und Hilfsorganisationen, so auf dem Stadtportal der Stadt Nürnberg.

Jetzt wieder kostenlose PCR-Tests

PCR-Tests bleiben grundsätzlich kostenpflichtig. Doch wer Symptome hat, kann sich in einer Arztpraxis mit einem PCR-Test testen lassen. Dafür übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Zudem hat der Freistaat die Bayerische Teststrategie ausgebreitet und bietet nun für bestimmte Personengruppen wieder kostenlose PCR-Tests an. Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test haben aktuell:

- Kinder unter zwölf Jahren
- Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Testung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, befristet bis 31. Dezember 2021
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, in lokalen Testzentren und bei Ärzten
- Stillende
- Schwangere, befristet bis 31. März 2022, in lokalen Testzentren und bei Ärzten
- Personen, die vom Gesundheitsamt als enge Kontaktperson eingestuft wurden
- Personen, die in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen arbeiten oder diese besuchen. Sie erhalten von den Einrichtungen Berechtigungsscheine, mit denen sie sich in einem lokalen Testzentren kostenlos testen lassen können.
- Studierende, befristet bis 30. November
- Studierende, die mit einem nicht vom PEI zugelassenen Impfstoffen geimpft wurden, befristet bis 31. Dezember

Nach einem Beschluss von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten war das vom Bund seit März finanzierte Angebot der "Bürgertests" zum 11. Oktober weitgehend ausgelaufen. Damals hieß es zur Begründung, dass eine dauerhafte Übernahme der Kosten durch die Steuerzahler wegen verfügbarer Impfungen enden solle. Nun können angesichts stark steigender Infektionszahlen bestehende Teststellen die Arbeit fortsetzen. Die Länder können zudem weitere Testzentren beauftragen, wie das Ministerium erklärte.

Das Ministerium erläuterte, dass seit dem Bund-Länder-Beschluss zur Abschaffung der "Bürgertests" am 10. August knapp sechs Millionen Menschen eine erste Impfung bekommen haben.

Dieser Artikel wurde am 16. November um 12 Uhr aktualisiert.

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