Corona-Regeln

Krankenhausampel in Bayern: Das passiert bei Gelb und Rot

16.11.2021, 10:13 Uhr

Krankenhausampel: Wann springt sie auf Gelb?

Die Stufe Gelb definiert sich seit Anfang September über die Hospitalisierungsrate. Sobald in Bayern innerhalb der jeweils letzten sieben Tage mehr als 1200 Patienten mit einer Corona-Erkrankung in Krankenhäuser aufgenommen wurden, gelten ab dem nächsten Tag strengere Regeln. Doch an dem Verfahren, mit dem die Hospitalisierungs-Zahl erhoben wird, gibt es auch Kritik.

Seit dem 6. November springt die Ampel auch auf Gelb, wenn in Bayern mehr als 450 Intensivbetten mit Corona-Patienten belegt sind. Diese Daten gibt das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) jeweils nachmittags bekannt. Einen Tag nach der offiziellen Feststellung des Gesundheitsministeriums, dass die Stufe Gelb erreicht sind, gelten strengere Regeln.

Wie der gemeldete Hospitalisierungs-Wert sich seit Anfang September verhalten hat, sehen Sie in der folgenden Grafik. Ältere Daten stellt das LGL nicht zur Verfügung. Der Wert des aktuellen Tages kann durch den Abrufzeitpunkt verfälscht sein.

Sie können die Hospitalisierungs-Karte nicht sehen? Dann klicken Sie bitte hier.

Die nachfolgende Karte zeigt Ihnen die Entwicklung der durch Corona-Patienten belegten Intensivbetten in Bayern seit Beginn der Corona-Krise.

Krankenhausampel in Bayern: Das gilt bei Gelb

Bei der Stufe Gelb

- müssen statt OP-Masken wieder FFP2-Masken getragen werden (in der Schule und für Kinder und Jugendliche allgemein gelten die bisherigen Sonderregeln weiter)
- müssen Einrichtungen, die bisher 3G vorschreiben, 3G plus vorschreiben (mit folgenden Ausnahmen: in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsangeboten, in Bibliotheken und Archiven bleibt es bei 3G)
- gilt für Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen 2G
- müssen Pflegeeinrichtungen wie Altenheime Testkonzepte für alle Besucher und das Personal vorlegen, egal ob geimpft oder nicht
- müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorzeigen, wenn sie Personen im Krankenhaus oder Altenheim besuchen wollen

Wann wird die Stufe Rot erreicht?

Die Krankenhaus-Ampel springt auf diese Farbe, wenn mehr als 600 Corona-Patienten gleichzeitig auf den bayerischen Intensivstationen liegen. Maßgeblich sind die Zahlen des DIVI-Intensivregisters, die das LGL nachmittags veröffentlicht. Anders als bei der Stufe Gelb hält die bayerische Regierung an der bisherigen Regelung fest.

Zudem soll es ab Samstag regionale Hotspots geben, bei denen ebenfalls die Regeln der Stufe Rot greifen. Als Hotspot zählen Landkreise, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 300 überschritten wird und deren Leitstellenbereich meldet, dass mindestens 80 Prozent der zugehörigen Intensivbetten ausgelastet sind.

Wie hoch die Inzidenzwerte bayernweit sind, sehen Sie in der folgenden interaktiven Karte.

Wo die Daten zur Intensivbettenauslastung pro Leitstelle veröffentlicht werden, ist noch nicht bekannt. Pro Landkreis finden Sie diese Daten hier.

Krankenhausampel in Bayern: Das gilt bei Rot

Bei der Stufe Rot

- müssen Einrichtungen, die bisher 3G vorschreiben, 2G vorschreiben (mit zwei Ausnahmen: bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Friseur gilt weiterhin 3G plus, in Hochschulen, außerschulischen Bildungsangeboten einschließlich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Bibliotheken und Archiven gilt weiterhin 3G)
- gilt in Clubs und Diskotheken entweder 2G mit Maske oder 2G plus (es braucht einen 2G-Nachweis und zusätzlich einen tagesaktuellen Schnelltest)
- gilt 3G (einfacher Schnelltest zweimal pro Woche genügt) in allen Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten für alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit Kontakt zu anderen Personen haben (egal ob Kunden, andere Beschäftigte oder sonstige Personen) - Ausnahmen sind der Handel und der ÖPNV
- müssen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Test vorzeigen, wenn sie Personen im Krankenhaus oder Altenheim besuchen wollen
- muss die Betreuung in Kitas in festen Gruppen erfolgen
- gilt bei Veranstaltungen unter freiem Himmel mit mehr als 1.000 Personen eine Maskenpflicht auf dem ganzen Gelände - nicht mehr nur in Eingangs- und Begegnungsbereichen

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