Kreuzworträtsel-Kunst beschmiert: Bleibt 91-Jährige straffrei?

2.8.2016, 06:00 Uhr
Kreuzworträtsel-Kunst beschmiert: Bleibt 91-Jährige straffrei?

© Annette Kradisch/ Neues Museum

Von einer Sachbeschädigung könne keine Rede sein, sagt Rechtsanwalt Heinz-Harrzo Salloch, der die 91-Jährige vertritt. Künstler Arthur Köpcke habe vielmehr die Betrachter ganz bewusst dazu aufgefordert, sein Bild weiter zu bearbeiten. Die Kunstrichtung Fluxus war ein Angriff auf traditionelle Kunst - und seine Mandantin sei stolz darauf, dies richtig erkannt zu haben. Salloch plädiere demnach auf einen "nicht vermeidbares Verbotsirrtum".

Das englische Wort für Mauer, Wall, war in dem Kreuzworträtsel des 1977 verstorbenen Fluxus-Künstlers Arthur Köpcke gefragt. Hannelore K., eine pensionierte Zahnärztin, fackelte nicht lange. Von interaktiver Kunst hatte sie natürlich gehört, also griff sie zum Kuli und fügte ein, wie befohlen.

Wäre Künstler Arthur Köpcke noch am Leben, wäre er vermutlich begeistert über die weltweite Resonanz, die ihm die Aktion der resoluten alten Dame beschert hat. Das sagt wiederum die alte Dame, die offenbar sehr genau wusste, dass es sich bei dem 1977 verstorbenen Autodidakten um einen Anhänger jener Kunstrichtung handelte, für die Kunst nie wirklich "fertig" ist.

"Den kennt doch keiner", sagt die Seniorin

"Den kennt doch keiner", kommentiert sie trocken den Bekanntheitsgrad des Malers. Jetzt schon, dank der Kreuzworträtsel-Affäre, die überraschend weite Kreise zog. Eigentlich hätten auch die anderen Frauen aus ihrem Literatur-Kreis gerne ein paar Kästchen ausgefüllt, meint Frau K. Leider sei vorher das Museumspersonal dazwischengegangen.

Bekanntlich ist das Werk inzwischen wieder restauriert, die Spuren der Attacke sind beseitigt. "Ich fange gerade an, mich zu beruhigen", sagt die humorvolle Seniorin, die sich nichtsdestotrotz einen Rechtsanwalt genommen hat. Immerhin ist ein dreistelliger Betrag für die prompte Buchstaben-Beseitigung noch offen.

Die Staatsanwaltschaft werde die Sache "sicher mit Augenmaß" behandeln, hofft Anwalt Heinz-Harro Salloch und plädiert auf die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

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