Fehlen wichtige Voraussetzungen?

Kritiker wollen gegen Schulfach "Islamischer Unterricht" klagen

23.6.2021, 11:31 Uhr
Kritiker wollen gegen Schulfach "Islamischer Unterricht" klagen

© Frank Rumpenhorst/dpa, NN Kritiker wollen gegen Schulfach "Islamischer Unterricht" klagen

Der Pädagoge Ernst-Günther Krause, der Bund für Geistesfreiheit Bayern und die Regionalgruppe München im Förderkreis der Giordano-Bruno-Stiftung monieren, dass die verfassungsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen für die Einführung des Schulfaches fehlen. "Das Gesetz vermengt in intransparenter und unzulässiger Weise einen staatlich verantworteten Islamkundeunterricht mit einem religiös bekenntnisorientierten Islamunterricht", teilte Krause am Mittwoch per Pressemitteilung mit. Er kündigte an, dass die Popularklage am Tag nach dem Landtagsbeschluss beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht werden solle. Die Schlussberatung im Plenum ist für diesen Donnerstag angesetzt.

Im Februar hatte das Kabinett beschlossen, dass es ab dem kommenden Schuljahr an mehr als 350 Schulen in Bayern das neue Fach geben solle. Dazu soll der bisherige landesweite Modellversuch in ein reguläres Schulfach umgewandelt werden. Es soll dann neben katholischer und evangelischer Religionslehre sowie Ethik für Schülerinnen und Schüler wählbar sein.


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Bei dem Schulfach handelt sich um ein staatliches Angebot, bei dem staatliche Lehrkräfte in deutscher Sprache Wissen über die islamische Religion sowie eine Werteorientierung "im Geiste der Werteordnung des Grundgesetzes und der Bayerischen Verfassung" vermitteln sollen. In dem Fach sollen auch reguläre Schulaufgaben geschrieben werden.

Das neue Fach hat eine jahrzehntelange Vorgeschichte. Anfangs gab es etwa eine "Islamische Unterweisung" in türkischer Sprache, später erfolgte das Angebot dann auf Deutsch. Ein Modellversuch "Islamischer Unterricht" lief seit 2009 und wurde immer weiter ausgedehnt. Zuletzt gab es den Modellversuch laut Ministerium an 364 Schulen, vor allem an den Grund- und Mittelschulen und insbesondere in Ballungsgebieten.