Maskenpflicht im Auto und "Notbremsen"-Ausnahme: Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg

28.3.2021, 17:03 Uhr

Zwar pocht Kretschmann auch auf die konsequente Umsetzung der Notbremse in Hotspot-Gebieten mit über 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner in einer Woche. Dennoch lockerte die Landesregierung am Sonntag die Regeln für Kontaktbeschränkungen. In Bayern gilt ab einer Inzidenz von 100, dass sich ein Haushalt nur noch mit einer Person treffen darf. Die Nachbarn aus Baden-Württemberg erlauben nun aber auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100, dass sich zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen dürfen (Kinder unter 14 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen). Zuletzt hatte es geheißen, die Lockerung sei eine Sonderregelung für die Osterfeiertage.


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Außerdem gilt ab Montag unter bestimmten Umständen eine Maskenpflicht im Auto. Sobald sich Personen zweier Haushalte in einem Fahrzeug aufhalten, ist eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Paare, die nicht in einem Haushalt leben.

"Die Durchführung von Schnell- und Selbsttests, die erforderlich sind, um gewisse Dienstleistungen und Angebote wahrnehmen zu können ist definiert worden", heißt es auf der Homepage der Landesregierung Baden-Württemberg. Wenn ein negativer Schnell-Test erforderlich ist, muss dieser entweder von geschulten Dritten oder unter deren Aufsicht durchgeführt und ausgewertet werden.


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Der Buchhandel ist kein Einzelhandel des täglichen Bedarfs mehr. "Die Landesregierung bessert wegen einer ungleichen Behandlung der Einzelhändler die Corona-Verordnung für den Buchhandel nach", heißt es dazu. Vorausgegangen war ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes. Buchhandlungen dürfen also nur noch Click&Collect beziehungsweise Click&Meet anbieten.

Weitere Maßnahmen sind ebenfalls in der neuen Verordnung festgehalten, So sollen Apps die Kontaktnachverfolgung vereinfachen. Die Daten dürfen hierbei Ende-zu-Ende verschlüsselt werden. Außerdem dürfen Bibliotheken und Archive analog zu Museen bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 ohne Einschränkungen öffnen. Auch die Ausgangssperre soll bei der Notbremsen-Regelung konsequent durchgesetzt werden.

Diese Regeln gelten in Bayern

Seit Montag, 8. März, gilt die Zwölfte Bayerische Infektionsschutzverordnung mit teils neuen Corona-Regeln in Form eines Stufenplans. Nach und nach kann gelockert werden, je nach Inzidenzwert. Dabei ist nicht der Tageswert relevant, sondern dessen Entwicklung. Erst, wenn ein Grenzwert drei Tage in Folge über- oder unterschritten wird, kündigt die zuständige Behörde in der Stadt oder dem Landkreis an, ab wann die neuen Regeln gelten - frühestens einen Tag nach der Bekanntgabe.

Die wesentlichen inzidenzbasierten Regelungen finden Sie in unserer Bildergalerie.

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