Inflationsausgleichsgesetz

Mehr netto für 48 Millionen Deutsche: So sollen Sie bis zu 479 Euro mehr verdienen

Stefan Besner

Online-Redaktion

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18.8.2022, 11:50 Uhr
Mehr netto für 48 Millionen Deutsche: So sollen Sie bis zu 479 Euro mehr verdienen

© Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Illustration

Wer nicht gerade im Geld schwimmt wie Dagobert Duck hat dieser Tage nicht allzu viel zu lachen... Gerade Geringverdiener und Menschen mit mittleren Einkommen bekommen die steigenden Preise in Supermärkten und die in die Höhe geschossenen Energiekosten besonders zu spüren. Ein Ende der Teuerungswelle scheint auch nicht in Sicht. Im Gegenteil. Die durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verursachte Gaskriese wird sich erst ab Herbst in aller Vehemenz niederschlagen. Alles kostet folglich mehr, nur das Geld, das ist weniger Wert - kurz: Inflation. Um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken, hat Finanzminister Christian Lindner ein Inflationsausgleichsgesetz auf den Weg gebracht.

Die Eckpunkte des Inflationsausgleichsgesetzes

Höherer Grundfreibetrag und mehr Kindergeld:

  • Grundfreibetrag: Für 2023 ist eine Anhebung auf 10.632 Euro geplant, ab 2024 sollen es 10.932 Euro werden.
  • Kinderfreibetrag: Soll schrittweise für jeden Elternteil von 2022 bis 2024 um insgesamt 264 Euro erhöht werden, bis er zum 1. Januar 2024 bei 2994 Euro liegt.
  • Kindergeld: Bislang das erste und zweite Kind monatlich jeweils 219 Euro, für das dritte 225 Euro und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Ab 2024 beträgt es monatlich für das erste, zweite und dritte Kind einheitlich 233 Euro, für das vierte und jedes weitere Kind 250 Euro.
  • Unterhalthöchstbetrag: Entspricht der Höhe des Grundfreibetrags: Wird ergo für 2022 von 9984 Euro auf 10.347 Euro angehoben.

Angehen gegen kalte Progression

Wer mehr Lohn vom Arbeitgeber bekommt, kann sich natürlich erst einmal freuen - leider hält die Freude oftmals nicht länger als bis zur ersten Abrechnung an. Dann erkennen viele, dass unter dem Strich nicht viel übrig bleibt von der Gehaltserhöhung. Wer in eine höhere Steuerklasse gerutscht ist, zahlt nämlich auch anteilig höhere Abgaben an den Staat. Durch die derzeit hohe Inflation sinkt also trotz einer Gehaltsanhebung die Kaufkraft, sobald der höhere Einkommensteuersatz gilt. Dieses Phänomen nennt sich kalte Progression. Dagegen will Lindner nun vorgehen und die sogenannten Inflationsgewinne an die Bürger zurückgeben. 48 Millionen steuerpflichtige Deutsche sollen entlastet werden. Dazu zählen Arbeitnehmer, Rentner, Selbstständige sowie Unternehmer. Bewusst ausgenommen davon sind besonders hohe Einkommen, für die der Reichensteuersatz von 45 Prozent greift.

192 Euro mehr im Durchschnitt

In Kombination mit der Erhöhung des Kinderfreibetrags und des Grundfreibetrags geht es laut Berechnungen des Finanzministers um insgesamt 10 Milliarden Euro, auf die der Staat verzichten würde. Ein Geringverdiener mit 20.000 Euro zu versteuerndem Einkommen soll nach Lindners Plänen im Jahr um 115 Euro entlastet werden, ein Single mit 60.000 Euro Jahresverdienst, spürt eine Entlastung von 471 Euro. Im Durchschnitt sollen Arbeitnehmer dadurch im nächsten Jahr 192 Euro mehr netto haben als in diesem Jahr, wenn sich ihr Einkommen nicht ändert.

Lindners Pläne sind umstritten

Für die Pläne des Finanzministers gibt es nicht nur wohlwollende Worte. Das Vorhaben ist in der Ampelkoalition durchaus umstritten. Stimmen aus SPD und Grünen fordern einem Bericht des BR zufolge gezielte Entlastungen für Einkommensschwache. Vor diesem Hintergrund räumte der Finanzminister ein, dass Geringverdiener, die keine Steuern zahlen, ein Ausgleich der kalten Progression nichts nützen würden. Des Weiteren profitierten Topverdiener in absoluten Zahlen stärker von Lindners Entlastungen als beispielsweise Geringverdiener, kritisierten die Grünen im Bundestag. Sie halten die Pläne des FDP-Chefs für sozial unausgewogen. "Hohe und höchste Einkommensgruppen würden damit mehr als dreimal so viel erhalten wie Menschen mit kleinen Einkommen, welche die Entlastungen jetzt eigentlich am dringendsten brauchen.", so Fraktionsvize Andreas Audretsch gegenüberd. Menschen mit sehr geringen Einkommen würden gar nicht entlastet, weil sie unter dem Grundfreibetrag liegend keine Einkommensteuer zahlten.

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