Mietendeckel ist "mit dem Grundgesetz unvereinbar"

15.4.2021, 16:51 Uhr
Zwei Gebäude ragen in den Himmel - wie hoch steigen die Mieten? Die Berliner Mietpreisbremse ist jedenfalls endgültig juristisch gescheitert.

© Paul Zinken, dpa Zwei Gebäude ragen in den Himmel - wie hoch steigen die Mieten? Die Berliner Mietpreisbremse ist jedenfalls endgültig juristisch gescheitert.

Wenn sich das Bundesverfassungsgericht erst einmal eine Meinung gebildet hat, ist die Zeit umständlichen Drumherumredens vorüber. Dann sind klare Worte angesagt. So, wie beim Beschluss des höchsten deutschen Gerichts zum Berliner Mietendeckel. Dieses Landesgesetz sei "mit dem Grundgesetz unvereinbar" und werde deswegen ab sofort für nichtig erklärt, hieß es aus Karlsruhe.

Damit wurde etwas gestoppt, was seit Anfang 2020 (noch vor Corona-Zeiten) in der Bundeshauptstadt galt. Für rund 1,5 Millionen Wohnungen wurden die Mieten damals auf dem Stand von Mitte 2019 eingefrorenen. Das sollte für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten. Außerdem mussten bereits bestehende, zu hohe Mieten von den Eigentümern herabgesetzt werden.

Die rot-rot-grüne Regierung von Berlin hatte damit auf steigende Mieten reagiert, die viele Menschen nicht mehr bezahlen konnten. Der Deckel war dazu gedacht, Ruhe in den überhitzten Markt zu bringen. Doch Gerichte zweifelten an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes und 184 Bundestagsabgeordnete von CDU und SPD erhoben sogar Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgericht.

Linke sehen "herben Rückschlag"

Die Top-Jurist(inn)en in Karlsruhe verzichteten auf die mögliche mündliche Anhörung der Beteiligten, weil ihnen die Rechtslage offensichtlich völlig klar schien. Sie verkündeten gleich ihren Beschluss: Berlin habe habe den Mietendeckel nicht einführen dürfen, weil es genau zu dem Thema bereits eine Gesetzgebung des Bundes gebe. Damit scheidet eine Regelung auf Landesebene aus.

Die Urheber des Gesetzes reagierten enttäuscht. Das sei "ein herber Rückschlag" für die Mieterinnen und Mieter, stellte die federführende Linkspartei fest. Aber man habe ja als Stadtstaat handeln müssen, weil sich der Bund nicht zu einer wirksamen Maßnahme habe entscheiden können. Franziska Giffey (SPD), die ab Herbst Regierende Bürgermeisterin der Hauptstadt werden will, ging gleich in die Offensive. Nun werde man eben im Bund für den Mietendeckel kämpfen.

Die Gegner sehen sich bestätigt. "Der Mietendeckel ist jetzt Geschichte", stellte Bundesbauminister Horst Seehofer (CSU) fest. Sebastian Czaja (FDP) sprach von einem "offenen Rechtsbruch", den Rot-Rot-Grün hier begangen habe. Der Berliner Oppositionsführer Kai Wegner (CDU) warf der Regierung vor, sie habe Mieterinnen und Mieter getäuscht und dadurch einen großen Schaden verursacht.

Wer zahlt nun die Mietrückstände?

Tatsächlich stellt sich nun die Frage, was mit den seit Februar 2020 zu wenig gezahlten Mieten geschieht. Die Eigentümer der Immobilien könnten auf einer Rückzahlung bestehen, denn das Gesetz war ja schließlich rechtswidrig. Verbraucherschützer hatten den Betroffenen von Anfang an geraten, das ersparte Geld zurückzuhalten und bis zu einer endgültigen Entscheidung nicht auszugeben.

Doch da hatten sie ihre Rechnung ohne die Berlinerinnen und Berliner gemacht. Nicht einmal die Hälfte aller Mieter haben den fraglichen Betrag auf ihrem Konto und können ihn dem Vermieter sofort überweisen. Das ergab eine Umfrage der Sparkasse. Theoretisch hätten die Eigentümer deswegen die Möglichkeit, wegen Mietrückständen die Kündigung auszusprechen.


Kommentar: Die Mieter sind die Leidtragenden.


So weit wird es vermutlich nicht kommen. Einzelne Vermieter haben bereits angekündigt, dass sie nicht oder zumindest nicht sofort auf einer Rückzahlung bestehen. Die Politik in der Hauptstadt denkt bereits über staatliche Hilfsleistungen für diejenigen Betroffenen nach, die nicht zahlen können. Das würde den Haushalt der Hauptstadt erheblich belasten. Die entgangenen Mietern sollen etwa ein bis zwei Milliarden Euro betragen.

Streit um die Wirksamkeit

Ob der Deckel in seiner gut einjährigen Laufzeit etwas gebracht hat, darüber streiten die politischen Lager. Die Befürworter weisen darauf hin, dass seit Anfang 2020 die Verdrängung von Mieterinnen und Mietern aus ihren Wohnungen zurückgegangen sei und die Durchschnittsmieten spürbar abgenommen hätten. Die Gegner merken an, die Bereitschaft, Wohnraum zu schaffen, sei zurückgegangen. Immer weniger potenzielle Vermieter wollten in Berlin ein solches Risiko eingehen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kommt zu einem heiklen Zeitpunkt. Am 26. September werden zeitgleich der Bundestag und das Abgeordnetenhaus gewählt. Linke, Grüne und SPD wollen diese Wahlen auch zu einer Abstimmung über den gescheiterten Mietendeckel machen. Ob das auf Bundesebene gelingt, scheint fraglich zu sein, denn dort dürfte die Rückzahlung der erheblichen Staatsschulden für die Corona-Pandemie das Hauptthema werden.

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