Mietpreisbremse gilt in 162 bayerischen Städten und Gemeinden

16.7.2019, 16:52 Uhr
In 162 bayerischen Gemeinden und Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gibt es ab 7. August eine Mietpreisbremse.

© Frank Molter, dpa In 162 bayerischen Gemeinden und Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt gibt es ab 7. August eine Mietpreisbremse.

Bislang standen lediglich 137 Kommunen auf der Liste. "Wir stellen die Mietpreisbremse auf eine rechtssichere Grundlage und schaffen klare Verhältnisse", betonte Eisenreich. Zuletzt hatte es nach einer Einzelfallentscheidung des Landgerichts München I gewisse rechtliche Unsicherheiten gegeben.

Die Mietpreisbremse, für die zunächst einmal der Bund zuständig ist, gilt für Wohngegenden mit besonders hohen Mieten - wo genau, das müssen beziehungsweise dürfen die Bundesländer bestimmen.


Kommentar: Die SPD-Mietpreisbremse weckt falsche Hoffnungen


Dort dürfen Mieten bei neuen Verträgen in der Regel nur noch zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, wie sie im Mietspiegel festgelegt ist. Zudem gilt noch eine weitere Grenze: Innerhalb von drei Jahren darf der Vermieter die Miete nicht um mehr als 15 (statt 20) Prozent und nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen.

"Sinnvoll und notwendig"

"Die Begrenzung des Mietpreisanstiegs in Ballungsräumen ist ein wichtiges Anliegen der bayerischen Staatsregierung", sagte Eisenreich. "Unser Ziel ist es, einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern wiederherzustellen." Der Neuerlass der Mieterschutzverordnung sei dabei ein wichtiger Schritt.

Damit die Mietpreisbremse weiter gelten kann, muss der Bund die entsprechende Regelung verlängern - sonst läuft sie, auch in Bayern, zum 31. Juli 2020 aus. Es sei "sinnvoll und notwendig", dass der Bundesgesetzgeber die Mietpreisbremse verlängere, und zwar um fünf Jahre, betonte Eisenreich. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium hat genau einen solchen Schritt aber auch schon in Aussicht gestellt.

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