Nach Abschiebeversuch: Asef N. muss Arbeitsstunden leisten

19.12.2018, 16:50 Uhr
Eine Jugendrichterin am Amtsgericht sprach Asef N. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung schuldig.

© Michael Matejka Eine Jugendrichterin am Amtsgericht sprach Asef N. des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte mit Körperverletzung schuldig.

Dazu kam Sachbeschädigung und unerlaubter Aufenthalt ohne Pass, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch erklärte. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Am 31. Mai 2017 sollte der damals 20-Jährige aus einer Nürnberger Berufsschule heraus in Abschiebegewahrsam genommen werden. Er sollte noch am Abend in seine Heimat geflogen werden. Ein Gericht hob wenige Tage später die Abschiebehaft auf.

Laut Anklage leistete er in einem Streifenwagen erheblichen Widerstand. Er habe um sich getreten, geschlagen und Polizisten verletzt. Dieser Darstellung folgte auch das Gericht. Zeitweise 300 Mitschüler und Linksautonome stellten sich der Polizei damals in den Weg. Der Einsatz sorgte bundesweit für Aufmerksamkeit und Kritik. Die Richterin bezeichnete ihn als zweifellos rechtmäßig. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Wochen Dauerarrest und 100 Arbeitsstunden gefordert. Der Verteidiger plädierte auf Freispruch; lediglich für die Beschädigung einer Ampel Wochen vor dem Abschiebeversuch sprach er sich für Arbeitsstunden aus.


Ein heikles Exempel: Was im Fall Asef N. schief lief


Mit einem derartigen Urteil hätten er und sein Mandant gerechnet, sagte der Anwalt Michael Brenner kurz nach der Verhandlung. Aber einige Teile des Schuldspruchs seien zu kritisieren: "Wir sehen seine Handlungen am 31. Mai durch Notwehr gerechtfertigt." Ob Asef N. in Berufung gehe, sei noch nicht klar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Asef N. war Anfang 2012 nach Deutschland gekommen. Aktuell hat er eine Aufenthaltsgestattung. Erst kürzlich war sein Asylantrag erneut abgelehnt worden. Dagegen hat sein Anwalt vor dem Verwaltungsgericht Ansbach Klage eingereicht.

Mit Blick auf das Urteil sagte Brenner: "Auf das Asylverfahren hat das eigentlich überhaupt keinen Einfluss." Die Strafe habe eher einen erzieherischen Zweck. "Inwiefern das einem negativ ausgelegt werden darf von der Ausländerbehörde, halte ich für sehr fraglich." Ursprünglich sollte der Prozess Ende September beginnen. Doch er musste wegen eines erkrankten Richters verschoben werden. Ein paar Unterstützer des jungen Afghanen versammelten sich während der Verhandlung vor dem Gerichtsgebäude.

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