Nach anti-israelischen Demos: Bundesregierung will jüdische Einrichtungen schützen

14.5.2021, 12:43 Uhr
Ein israelischer Mann schaut in eine Synagoge, nachdem diese bei Zusammenstößen zwischen Juden und Arabern inmitten gewalttätiger Unruhen in der gemischt israelisch-arabischen Stadt Lod in Brand gesetzt wurde.

© Oren Ziv, dpa Ein israelischer Mann schaut in eine Synagoge, nachdem diese bei Zusammenstößen zwischen Juden und Arabern inmitten gewalttätiger Unruhen in der gemischt israelisch-arabischen Stadt Lod in Brand gesetzt wurde.

Regierungssprecher Steffen Seibert sagte am Freitag, dass friedliche Demonstrationen gegen die Politik Israels in Deutschland selbstverständlich möglich seien. "Wer solche Proteste aber nutzt, um seinen Judenhass herauszuschreien, der missbraucht das Demonstrationsrecht. Antisemitische Kundgebungen wird unsere Demokratie nicht dulden."

Wer mit seinen Protesten vor eine Synagoge ziehe und jüdische Symbole beschädige, der zeige damit schon, dass es ihm nicht um die Kritik an einem Staat gehe, "sondern um Aggression und Hass gegen eine Religion und die, die ihr angehören", betonte Seibert. "Dem stellen wir uns mit aller Kraft eines demokratischen Rechtsstaats entgegen."

Nach der Eskalation im Gaza-Konflikt hat es in Deutschland in mehreren Städten antisemitische und anti-israelische Demonstrationen gegeben. Dabei wurden auch Israel-Flaggen angezündet. In Gelsenkirchen stoppte die Polizei am Mittwochabend einen antisemitischen Demonstrationszug. Ungefähr 180 Menschen hatten sich vom Gelsenkirchener Bahnhofsvorplatz in Richtung Synagoge bewegt und antisemitische Parolen gerufen.

Seibert sagte, die Behörden arbeiteten mit größtem Engagement daran, die Taten aufzuklären, die Täter zu bestrafen und jüdische Einrichtungen zu schützen. Ein Sprecher des Innenministeriums ergänzte, dass derzeit geprüft werde, ob für bestimmte jüdische Einrichtungen zusätzliche Schutzmaßnahmen nötig seien. Der Bund werde den Ländern auf Anfrage dafür Kräfte der Bundespolizei zur Verfügung stellen. "Bisher ist eine solche Anforderung allerdings nicht erfolgt."