Verlängerung des Lockdowns
Der geltende Teil-Lockdown in der Corona-Pandemie mit der Schließung unter anderem von Restaurants, Theatern und Freizeiteinrichtungen wird verlängert - und an manchen Stellen verschärft. Zur Eindämmung der Pandemie werden private Zusammenkünfte auf maximal fünf Personen aus dem eigenen und einem weiteren Haushalt begrenzt. Kinder bis 14 Jahre fallen nicht unter die Regelung.
01.12.2020 © Uwe Anspach, dpa
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