Entwurf liegt vor

Neues Infektionsschutzgesetz steht: Maskenpflicht ab Herbst wieder möglich

3.8.2022, 15:27 Uhr
Das neue Infektionsschutzgesetz soll ab dem 1. Oktober gelten. 

© Kay Nietfeld, dpa Das neue Infektionsschutzgesetz soll ab dem 1. Oktober gelten. 

Der Corona-Herbst steht vor der Tür - und mit ihm die Sorge, dass Inzidenzen deutlich steigen und die kritische Infrastruktur überlastet sein könnten. Um auch im Herbst ausreichend Möglichkeiten zu haben, auf das Pandemiegeschehen einwirken zu können, haben sich Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) auf einen Entwurf für Anschlussregelungen im Infektionsschutzgesetz verständigt.

Bundesweit soll demnach weiterhin eine Maskenpflicht in Bus, Bahn und Flieger sowie neu eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder sollen selbst entscheiden, ob sie darüber hinaus in öffentlich zugänglichen Innenräumen Masken vorschreiben.

Bei Kultur- und Sportveranstaltungen und in Restaurants soll es allerdings Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und frisch genesene Menschen geben. So erklärt zum Beispiel der Spiegel, dass in einer ersten Phase als Alternative zum Tragen der Maske auch ein aktueller Test, ein Genesenen- oder Impfnachweis vorgelegt werden kann, der nicht älter als drei Monate ist. Lauterbach wolle damit offensichtlich die Impfkampagne ankurbeln, schon im September werden die ersten Impfstoffe erwartet, die an die neuen Varianten angepasst sind.

Die Länder sollen auch die Möglichkeit bekommen, Tests in Schulen, Kitas und Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern vorzuschreiben. Eine Maskenpflicht in der Schule ist nur vorgesehen, wenn sonst kein geregelter Präsenzunterricht möglich wäre - und auch dann nur ab dem fünften Schuljahr.

Maßnahmen bis April

Befürchtet ein Land, dass sein Gesundheitssystem oder andere kritische Infrastruktur zusammenbricht, sollen auch Maskenpflichten bei Veranstaltungen draußen möglich sein, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können. Dann soll es auch keine Ausnahmen für Getestete, Genesene und Geimpfte geben. Die Maßnahmen sollen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten. Als nächstes wird sich das Kabinett mit den Vorschlägen befassen, dann ist der Bundestag am Zug.

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