Niedersachsen verbietet Flüchtlingen Zuzug nach Salzgitter

12.10.2017, 08:33 Uhr
Bestehende Bundesgesetze geben Landesregierungen die Grundlage für einzelne Kommunen den Zuzug zu stoppen.

© Swen Pförtner/dpa Bestehende Bundesgesetze geben Landesregierungen die Grundlage für einzelne Kommunen den Zuzug zu stoppen.

In Deutschland anerkannte Flüchtlinge dürfen sich künftig nicht mehr neu im niedersächsischen Salzgitter niederlassen. Das Innenministerium in Hannover erließ nach eigenen Angaben vom Mittwoch einen Erlass, der Zuzugsbeschränkungen für die von "einer außergewöhnlich hohen Zuwanderung" betroffene Stadt einführt.

"Es handelt sich um eine außergewöhnliche Maßnahme mit dem Ziel, eine soziale und gesellschaftliche Ausgrenzung der zugewanderten Flüchtlinge zu verhindern". Der Erlass weist die Ausländerbehörden in niedersächsischen Kommunen an, in die Aufenthaltserlaubnisse von anerkannten Flüchtlingen künftig eine verbindlichen Zusatz aufzunehmen, der den Zuzug nach Salzgitter verbietet.

Bundesgesetze schaffen nach Angaben des Innenministeriums die rechtliche Möglichkeit dafür. Der Zuzug enger Familienangehöriger soll aber erlaubt bleiben. "Diese sogenannte lageangepasste Wohnsitzauflage ist vom Bundesgesetzgeber ermöglicht worden, um den Zuzug weiterer anerkannter Flüchtlinge in eine Kommune zu unterbinden, wenn dies aus Gründen der Integration notwendig erscheint", hieß es. Demnach wünschen auch die Städte Wilhelmshaven und Delmenhorst den Erlass einer Wohnsitzauflage.

Das Ministerium prüft derzeit nach eigenen Angaben Sozial- und Strukturdaten. Zusätzlich hilft das Land den besonders vom Zuzug anerkannter Flüchtlinge betroffenen Kommunen finanziell. Im Rahmen eines sogenannten Soforthilfeprogramms Sekundärmigration stehen für sie 2017 und 2018 jeweils zehn Millionen Euro in einem speziellen Fonds bereit, aus dem wichtige Integrationsprojekte bezahlt werden sollen. 

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