Piazolo: "Nur getestete Schüler können am Unterricht teilnehmen"

9.4.2021, 11:17 Uhr

+++ Voller Präsenzunterricht findet nur bei einer Sieben-Tage-Inzident von unter 50 statt. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 gelten für alle Schüler die Mindestabstandsregeln, was in der Regel zur Aufteilung der Klassen und zu Wechselunterricht führt. Bei einem Wert von über 100 bekommen alle Distanzunterricht. Ausgenommen davon sind nur die Abschlussklassen aller Schularten, die vor dem Übertritt stehenden vierten Klassen sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen. Für sie gibt es Präsenzunterricht mit Mindestabstand oder eben Wechselunterricht.


Corona-Selbsttest für Schüler: Dr. Kasperl erklärt, wie es geht


+++ Alle Schülerinnen und Schüler, die sich in den Schulgebäuden aufhalten - sei es im Präsenzunterricht, im Wechselmodell oder in der Notbetreuung - müssen künftig zwei Mal pro Woche einen negativen PCR-, Schnell- oder Selbsttest vorlegen. Bei einer Inzidenz von über 100 kann dies je nach Unterrichtsmodell sogar noch häufiger der Fall sei. In aller Regel werden die Kinder und Jugendlichen einen Selbsttest direkt in den Schulen machen. Auch Lehrkräfte müssen sich zwei Mal wöchentlich testen - dürfen dies aber Zuhause tun.


Testpflicht und Inzidenzen: Wie geht es in den Schulen weiter?


+++ Aktuell kommen drei verschiedene Selbsttests in den Schulen zum Einsatz. Zentral ist bei allen, dass man sich selbst ein Wattestäbchen circa zwei Zentimeter tief in die Nase steckt und Sekret abstreicht, das dann mit einer Testlösung analysiert wird. Nach Angaben des Kultusministeriums sind die Tests so konzipiert, dass auch Jüngere sie "einfach, ohne Risiko und ohne Schmerzen" anwenden können.

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