Sauer wegen FFP2-Maskenpflicht: Strauß-Double zieht vor Gericht
21.1.2021, 11:41 UhrEr habe eine Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) eingereicht, so Schleich. "Die FFP2-Masken gelten selbst nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für den Privatgebrauch grundsätzlich als nicht geeignet", sagte er den Blättern. "Wie sollen denn Herr Müller und Frau Meier die Masken sachgerecht aufsetzen? Hier ist die bayerische Staatsregierung eindeutig über das Ziel hinausgeschossen."
Die Bild zitiert auch Schleichs Anwalt Mario Bögelein: "Das Infektionsschutzgesetz enthält keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Anordnung der FFP2-Maskenpflicht", sagte er demnach.
Fünf Eilanträge liegen vor
Nach Angaben eines VGH-Sprechers liegen dem Gerichtshof derzeit schon fünf Eilanträge gegen die verschärfte Maskenpflicht vor, die vorsieht, dass in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften in Bayern zum Schutz vor Corona-Infektionen FFP2-Masken getragen werden müssen.
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Alltagsmasken oder ein Schal als Mund-Nase-Bedeckung reichen nicht mehr aus. Ob einer dieser Anträge von dem Kabarettisten Schleich kommt, wollte der Sprecher weder bestätigen noch dementieren.
Wie lange es dauert, bis über die Anträge entschieden wird, sei noch unklar. "Der Senat versucht, das prioritär zu behandeln." Auch gegen das Verbot, sich bei einer Inzidenz von mehr als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen weiter als 15 Kilometer von seinem Wohnort zu entfernen, liegen Klagen beim VGH vor.