Corona-Regeln für Kita-Besuch

Schnupfen und Quarantäne: Das müssen Eltern und Personal in Kitas beachten

7.9.2021, 14:02 Uhr
Auch in Kitas werden die Quarantäneregeln wie in den Schulen gelockert.

© imageBROKER/Jan Tepass via www.imago-images.de, imago images/imagebroker Auch in Kitas werden die Quarantäneregeln wie in den Schulen gelockert.

"Wir haben im Moment bei 10.200 Kitas in Bayern 45 Einrichtungen, die von einer Schließung betroffen sind. Nur eine einzige ist vollständig geschlossen, alle anderen haben nur Gruppen, die in Quarantäne geschickt wurden", sagte Familienministerin Carolina Trautner (CSU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München.

Trautner betonte, dass die Quarantäneregeln wie in den Schulen gelockert würden. Auch hier solle pauschal keine ganze Gruppe mehr in Quarantäne geschickt werden, wenn eine Person positiv getestet wurde. Die Gesundheitsämter würden dann zunächst eine individuelle Risikobewertung durchführen, welche Faktoren wie die Belüftungssituation, die Räumlichkeiten, das Betreuungskonzept berücksichtigten. Zudem werde geschaut, ob enge Kontaktpersonen definiert werden könnten.

Nach dem fünften Tag könnten sich die Verdachtsfälle dann wieder freitesten, sagte Trautner. Beschäftigte, die vollständig geimpft seien, müssten nicht in Quarantäne. Kinder, die nicht getestet werden sollen, müssten 14 Tage in Quarantäne bleiben.

Trautner betonte, dass kranke Kinder weiterhin vom Kita-Besuch ausgeschlossen seien: "Es ist völlig klar, kranke Kinder können sowieso nicht in die Kita gehen, schon gar nicht in Zeiten einer Pandemie." Ausnahmen gebe es für die leichten "Schniefenasen". Wer einen leichten Schnupfen habe, dürfe die Kita besuchen, wenn ein negativer Test vorgelegt werde. Die Regelung werde auch vorerst weiter Bestand haben, da keine Infektionen durch Urlaubsrückkehrer in die Einrichtungen getragen werden sollten.

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