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Schule, FFP2-Pflicht und Gastro: Diese Corona-Regeln gelten jetzt in Bayern

14.9.2021, 10:41 Uhr
Ein Mitarbeiter eines Wirtshauses kontrolliert am Eingang den 3G-Nachweis von zwei Gästen. Gäste von Restaurants müssen bei ihrem Aufenthalt in Innenräumen geimpft, getestet oder genesen sein. 

© Sven Hoppe/dpa Ein Mitarbeiter eines Wirtshauses kontrolliert am Eingang den 3G-Nachweis von zwei Gästen. Gäste von Restaurants müssen bei ihrem Aufenthalt in Innenräumen geimpft, getestet oder genesen sein. 

Es ist eine radikale Kurskorrektur, die Bayern im Kampf gegen das Corona-Virus genommen hat. Das Land hat sich Anfang September von fast allen bisherigen Beschränkungen verabschieden. Gleichzeitig ist auch die Sieben-Tage-Inzidenz als maßgeblicher Wert für Schutzmaßnahmen gefallen.

Kein vierter Lockdown

Am 2. September sind die meisten Regeln gekippt worden. Schulen und Universitäten sollen im Präsenzbetrieb starten. Sämtliche Freizeitbetriebe dürfen öffnen. Der Handel darf wieder alle Kunden empfangen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) war bisher ein Verfechter der harten Linie. Seinen Schwenk nennt er ein "Angebot der Versöhnung an alle, die Corona beschwert hat". Es sei aber auch "ein Stoppschild für die, die meinen, mit Querdenken und extremen Maßnahmen hier agieren zu können." Das Land schlage "ein neues Kapitel auf, ich hoffe, ein besseres".

Generell schloss Söder einen vierten Lockdown aus. Mittlerweile seien 60 Prozent der Menschen zweifach geimpft, sagte der CSU-Chef. "Daher wird es jetzt definitiv keinen Lockdown mehr geben oder Beschränkungen wie wir sie hatten." Derzeit gebe es keine Pandemie wie vorher. "Es handelt sich um eine Pandemie der Ungeimpften und der Jüngeren." In dieser Gruppe gebe es aber die Chance auf mildere Krankheitsverläufe. Söder erwartet daher keine ähnlichen Todeszahlen wie bei den bisherigen Corona-Wellen.

Kontakte

Derzeit können sich privat wieder unbegrenzt Menschen treffen, auch zu großen Partys, unabhängig davon, ob sie geimpft sind oder nicht. Söder spricht davon, dass der Staat auf eine "neue Balance aus Sicherheit und Eigenverantwortung" setze. Für solche privaten Treffen wird es auch keine Abstands- oder Maskenpflicht mehr, die in anderen Bereichen teils noch greift. Anders ist das bei offiziellen Veranstaltungen, die genauer geregelt sind.

Auch die Kundenbegrenzungen in Läden, die eine bestimmte Menge an Menschen je nach Größe der Ladenfläche regelte, ist entfallen. Damit dürfen wieder so viele Leute in ein Geschäft, wie hineinpassen.

Masken

Die FFP2-Maske hat weitgehend ausgedient. An ihre Stelle ist die so genannte OP-Maske getreten. Unter freiem Himmel ist sie nicht nötig, lediglich im Eingangsbereich bei großen Veranstaltungen ab tausend Teilnehmern wird sie verlangt. Anders in Räumen. Auf dem Weg zum Platz im Restaurant ist sie ebenso erforderlich wie grundsätzlich in Bussen und Bahnen. Ansonsten muss sie niemand tragen, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten bleibt. Das gilt beispielsweise auch für Gottesdienste.


Söder konnte nicht mehr anders


Das heißt umgekehrt: Will etwa ein Kinobetreiber seine Säle bis auf den letzten Platz füllen, kann er das, die Besucher müssen dann am Platz eine Maske tragen. Das gilt für alle Veranstaltungen.

Gastronomie und Clubs

Für die Gastronomie ist die Corona-bedingte Sperrstunde entfallen. Clubs und Diskotheken sollen in Bayern ab Oktober wieder öffnen können. Das sei "sicherlich die mutigste Entscheidung", so Söder. Der CSU-Chef kündigte eine Regelung wie in Baden-Württemberg an. Demnach sollen nur Menschen Zutritt haben, die von Covid-19 genesen, gegen eine Corona-Infektion geimpft oder negativ darauf getestet wurden.

Dabei reiche allerdings kein Schnelltest, sondern es müsse ein PCR-Test sein, betonte Söder - "weil dort das Abstandhalten naturgemäß die größte Herausforderung ist".

Besucherobergrenzen

Die Veranstalter müssen ab tausend Besuchern ein Hygienekonzept bei der Kreisverwaltungsbehörde vorlegen.

Neben Sportveranstaltungen erlaubt Bayern auch wieder Kulturevents oder Kongresse mit bis zu 25.000 Teilnehmern. Die bisherigen Personenobergrenzen für private und öffentliche Veranstaltungen entfallen. Veranstaltungsorte, die bis zu 5000 Menschen fassen, dürfen komplett ausgelastet sein. "Für den 5000 Personen überschreitenden Teil darf 50 Prozent der weiteren Kapazität des Veranstaltungsorts genutzt werden", heißt es in dem Beschluss des Ministerrates.

Also darf danach nur noch jeder zweite Platz vergeben werden. Generell ist das Limit bei maximal 25.000 Besuchern erreicht. Auch Stehplätze dürfen demnach in diesem Rahmen unbegrenzt ausgewiesen werden. Voraussetzung für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern ist ein Sicherheits- und Hygienekonzept.

Schulen

Mit dem Schulstart ist nun auch klar: Bayerns Schüler und Schülerinnen werden künftig nicht mehr in den Wechselunterricht geschickt werden, wenn die Infektionszahlen steigen. "Es gilt der Präsenzunterricht", so Söder. Die Regelung zum Wechselunterricht ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ist gestrichen. Allerdings müssen Schülerinnen und Schüler im neuen Schuljahr bis 1. Oktober Masken tragen - auch an ihrem Platz. Die Schüler werden regelmäßig getestet.


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Allerdings haben die Schulen bisher erst zehn Prozent der bereit gestellten Fördermittel dafür abgerufen.

Auch Universitäten sollen wieder vor Ort lehren, Studierende müssen sich ebenfalls regelmäßig testen.

Kitas

Kitas sollen auch bei höheren Corona-Zahlen ganz normal öffnen können: Die Regelungen zu einem eingeschränkten Regelbetrieb ab einer Inzidenz von 100 wurden auch hier ersatzlos gestrichen.

Tests

Ab 11. Oktober sind Tests kostenpflichtig. Es gibt Ausnahmen für Schüler und Studierende und ebenso für Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Auch wer sich wegen Symptomen testen lässt, kann dies kostenfrei tun.

Inzidenz

Zudem hat die Sieben-Tage-Inzidenz als Maßstab für verschärfte Anti-Corona-Maßnahmen praktisch ausgedient - bis auf den Grenzwert 35. Bei mehr als 35 Neuinfektionen binnen sieben Tagen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt gilt dort in Innenräumen breitflächig der 3G-Grundsatz: Zugang zu vielen öffentlichen und privaten Einrichtungen haben dann nur noch Geimpfte, Genesene oder Personen mit einem aktuellen negativen Corona-Test.

Ausnahmen von der 3G-Regel gelten etwa für Privaträume, den Handel und den öffentlichen Nahverkehr - sowie für noch nicht eingeschulte Kinder und für Schüler: "Schüler gelten mit Blick auf die regelmäßigen Tests in der Schule als getestet", heißt es im Beschluss des Kabinetts.

Krankenhausampel

Sie ersetzt den Blick auf die Inzidenz. Kommen binnen einer Woche mehr als 1200 Corona-Patienten in eine bayerische Klinik, springt die Ampel auf gelb. Dann will die Staatsregierung weitergehende Maßnahmen - etwa die Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht oder der Kontaktbeschränkungen - beschließen. Liegen mehr als 600 Corona-Patienten auf den Intensivstationen, springt sie auf rot. Dann sollen die Anti-Corona-Maßnahmen noch einmal weiter verschärft werden. Söder sprach von einem "neuen Kapitel" im Kampf gegen das Coronavirus.

Fitnessstudios und Sport im Inneren

Liegt die Inzidenz in einem Ort über 35, dann tritt hier wie bereits gehabt die 3G-Regel in Kraft. Die Kunden müssen entweder genesen, getestet oder geimpft sein, um Zugang zu Fitnessstudios zu erhalten. Mit dem Wegfall der FFP2-Maskenpflicht sind auch die Sportler nicht mehr dazu angehalten, in Umkleiden und bei den Wegen zwischen den Geräten FFP2-Masken zu tragen. Stattdessen reichen auch hier die OP-Masken.

Dieser Artikel erschien erstmals am 3.9.2021 und wurde am 14.9.2021 aktualisiert.

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