Schulen und Events: So sieht der bundesweite Corona-Fahrplan aus

17.6.2020, 19:30 Uhr
In den Bereichen Großveranstaltungen und Schulbetrieb haben sich Bund und Länder nun auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt.

© Lidia Piechulek/Philipp von Ditfurth(dpa) In den Bereichen Großveranstaltungen und Schulbetrieb haben sich Bund und Länder nun auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt.

Nach langem Streit im Umgang mit der Corona-Krise haben sich Bund und Länder zusammengerauft und in wichtigen Bereichen ein einheitliches Vorgehen vereinbart. Der Beschluss vom Mittwoch sieht etwa die Rückkehr zum Regelbetrieb der Schulen, die Beibehaltung der Abstandsregeln sowie das weitere Verbot für Großveranstaltungen vor. Dies teilten Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vertreter der Länder in Berlin nach dem Ende der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Wegen der Lockerungen von Corona-Maßnahmen hatte es zwischen Bund und Ländern sowie unter den Ländern zuletzt oft Streit gegeben. Hier die wesentlichen Beschlüsse in der Langfassung:

Hygiene und 1,5 Meter Abstand

-Bund und Länder halten an den bisherigen Regeln zu Mindestabstand und Hygienemaßnahmen fest. Dies war nach den zuletzt auseinander driftenden Einzelregeln der Länder in Zweifel gezogen worden. Jetzt wurde beschlossen: Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin einzuhalten. "Diese Maßnahme wird ergänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen."

Bürgerinnen und Bürger sind angehalten, ihre Kontakte zu anderen Personen möglichst gering zu halten. Auch soll der Personenkreis möglichst konstant bleiben. "Nähere und längere Kontakte sind auf ein Minimum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden."

Bei höherem Infektionsgeschehen sollen wieder weitergehende Kontaktbeschränkungen erlassen werden, "um den Ausbruch einzudämmen und ein überregionales Infektionsgeschehen zu verhindern".

"Das ist der Kern", sagte Merkel. Derzeit seien Ausbrüche gerade dort festzustellen, wo die Abstandsregeln nicht eingehalten würden. "So lange es kein Medikament gibt, so lange es keinen Impfstoff gibt, müssen wir mit der Pandemie leben."

Corona-Warn-App soll helfen

Einen Tag nach Beginn der Corona-Warn-App zog sie zudem eine positive erste Bilanz: Es sei "ein ganz guter Start, der natürlich noch verstetigt werden muss". Die App sei "ein Meilenstein in der Corona-Bekämpfung". Seit ihrem Start am Dienstagmorgen wurde sie über sieben Millionen Mal heruntergeladen.

Bundes- und Landesregierungen rufen alle Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die Corona-Warn-App herunterzuladen und im Alltag zu verwenden. "Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bürger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbrechen." Bund und Länder betonen, "dass die App maximalen Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollumfänglich wahrt".

Normale Schule ab September

Angesichts der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens in den vergangenen Wochen streben die Länder an, spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren - "unter Wegfall der Abstandsvorgaben".

. "Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden."

Mehr turnusmäßige Tests geplant

Es sollen gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit besonders anfälligen Personengruppen ermöglichen werden. Hierfür sind die Testkapazitäten auszubauen. "Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Krankenkassen erfolgen."

Verbot von Großveranstaltungen bis Oktober

Großveranstaltungen wie Volks- und Straßenfeste bleiben wegen der Corona-Pandemie noch bis mindestens Ende Oktober verboten. Jedoch sieht die Einigung auch Möglichkeiten für Ausnahmen zu. Das Verbot gelte für solche Veranstaltungen, "bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist".

Bisher galt als zeitliche Grenze der 31. August. Das Verbot gilt nun für solche Veranstaltungen weiter, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist. Lassen sich diese Vorgaben einhalten, dann wäre demnach theoretisch schon am 1. September eine Großveranstaltung möglich.

Gleiche Regeln für Busfahrten

Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr erforderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personenverkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr erlaubt. Bei Pausen gelten zum Beispiel für das Anfahren von Rastplätzen die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes.


Corona-Warn-App: Sieben Millionen Downloads nach dem ersten Tag


Am 12. März hatten sich Merkel und die Länderchefs zum letzten Mal persönlich im Kanzleramt getroffen. Danach wurde das öffentliche Leben in Deutschland wegen der Pandemie heruntergefahren: Schulen und Kitas wurden geschlossen, Restaurants, Bars und andere Einrichtungen ebenso. Die Kanzlerin und die Ministerpräsidenten hatten seitdem in Videoschalten über das Vorgehen in der Corona-Pandemie beraten.

Der Kurs von Bund und Ländern in der Pandemie war aber seit Anfang Mai auseinandergedriftet. Während Bayern etwa einen betont langsamen Kurs bei Lockerungen gewählt hat, drücken andere Länder wie Thüringen mit deutlich weniger Fallzahlen sehr aufs Tempo. In Sachsen wurde bereits über ein Ende der Maskenpflicht beim Einkaufen nachgedacht.


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