Sparkassenaffäre: Richter können sich Lachen nicht verkneifen

4.5.2021, 15:26 Uhr
Sparkassenaffäre: Richter können sich Lachen nicht verkneifen

© Peter Kneffel, dpa

Der Bundesgerichtshof hat sich am Dienstag mit der sogenannten Miesbacher Sparkassenaffäre befasst. Die Richter bekamen Einblicke in ein Geflecht aus Geschenken an Kommunalpolitiker und Verwaltungsräte sowie an einen Tiroler Landesjagdschutzverein, angeblich gedacht für ein Projekt zum Schutz von Steinadlern.

Nicht nur das entlockte den Richtern in Karlsruhe Lacher. Sie fragten sich auch, wie teuer der Wein bei einem Entenessen mit Restaurantkosten von mehreren Tausend Euro sein muss.

Eine Entscheidung wollen sie in dem Revisionsverfahren um Ex-Sparkassenchef Georg Bromme und den früheren CSU-Landrat und Verwaltungsratsvorsitzenden Jakob Kreidl am 18. Mai verkünden. Der Vorsitzende Richter sagte angesichts des komplexen Falls, dass der Senat mehr Zeit brauche (Az.: 1 StR 144/20).

Das Landgericht München II hatte Bromme im April 2019 wegen Untreue zu eineinhalb Jahren verurteilt, Kreidl zu elf Monaten - jeweils auf Bewährung. Bromme und die Staatswaltschaft legten Revision ein. Während die Anklagebehörde höhere Strafen und die Rücknahme von Teil-Freisprüchen fordert, möchte Bromme eine geringere Strafe.


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In dem Fall geht es darum, dass die Kreissparkasse über Jahre hinweg teure Reisen in Fünf-Sterne-Hotels, Einladungen und Geschenke für Politiker und Kollegen mitfinanziert hat. Kreidls Anwalt Klaus Leipold sprach vor dem BGH von einem "bayerisch-barocken, üblichen, gewohnheitsmäßigem Handeln". Entenessen wie in Miesbach auf Kosten der Sparkasse habe es auch andernorts gegeben. "Das hieß nur anders."

Sein Kollege Ali Norouzi sagte, der Fall spiele zu einer Zeitenwende, als Compliance erst Einzug bei Unternehmen erhielt - also die Einhaltung von Regeln sowie Maßnahmen, um diese nicht zu brechen. "Es hat etwas länger gedauert, bis es sich in Oberbayern durchgesetzt hat", sagte er. Man komme sich vor "wie in einem Helmut-Dietl-Film".

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