Staatsanwalt fordert Gefängnisstrafe für Ingolstadts Ex-OB

11.10.2019, 15:49 Uhr
Lehmann (Mitte, CSU) war als OB am Verkauf öffentlicher Flächen an Investoren beteiligt und erwarb später in den modernisierten Objekten selbst Wohnungen.

© Peter Kneffel/dpa Lehmann (Mitte, CSU) war als OB am Verkauf öffentlicher Flächen an Investoren beteiligt und erwarb später in den modernisierten Objekten selbst Wohnungen.

Lehmann habe seine "Stellung als Oberbürgermeister missbraucht" und bei zwei Bauprojekten dadurch finanzielle Vorteile in Höhe von rund 600.000 Euro erzielt, sagte Staatsanwalt Gerhard Reicherl am Freitag vor dem Landgericht in Ingolstadt.

Er bewertete die Immobiliengeschäfte des ehemaligen Rathauschefs als zwei besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit. Eine Bewährungsstrafe sei dabei nicht vertretbar. Lehmann habe seine privaten Interessen über seine Dienstpflichten gestellt, meinte der Ankläger. Er beantragte auch, dass der Staat bei Lehmann die 600.000 Euro als Wertersatz einzieht.

In dem Prozess geht es um zwei Sanierungsprojekte in Ingolstadt. Lehmann war als OB am Verkauf öffentlicher Flächen an Investoren beteiligt und erwarb später in den modernisierten Objekten selbst Wohnungen. In dem Prozess hatte er spät Fehler und die Annahme von Vorteilen eingeräumt, nachdem er zunächst alle Vorwürfe abgestritten hatte.

Die Verteidiger des 69-Jährigen sollten ebenfalls am Freitag noch ihr Plädoyer halten. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Oktober geplant.

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