Türkischer Serienstraftäter "Mehmet"kritisiert deutsche Behörden

5.6.2020, 16:49 Uhr
Türkischer Serienstraftäter

© Uli Deck, dpa

Der deutsche Staat habe seinen Namen "in rassistischer Weise" in Mehmet umbenannt, der ein "Synonym für die Türkei und das Türkentum" sei, schrieb A. nach Angaben seines Anwalts Burkhard Benecken vom Freitag. "Dieser Zustand der ungerechten Behandlung wird durch den deutschen Staat und seine Medien in rassistischer und diskriminierender Form gegen Türken instrumentalisiert." Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung berichtet. Das Pseudonym "Mehmet" erhielt der heute 36-Jährige seinerzeit als jugendlicher Straftäter von bayerischen Behörden aus Datenschutzgründen.

Der Fall Muhlis A. hatte zu einer öffentlichen Debatte um kriminelle jugendliche Ausländer geführt, die auch international für viel Aufsehen sorgte. Vor seiner Strafmündigkeit hatte der in München geborene A. bis 1998 schon mehr als 60 Straftaten verübt. Nach einer weiteren Tat im Alter von 14 wurde er 1998 zu einem Jahr Jugendstrafe verurteilt und in die Türkei abgeschoben. Die Abschiebung erklärte das Bundesverfassungsgericht 2002 für rechtswidrig.


Beckstein verteidigt harten Kurs gegen "Mehmet"


Nach seiner Rückkehr nach Deutschland wurde A. 2005 wegen Körperverletzung zu 18 Monaten Haft verurteilt, floh dann aber vor Strafantritt in die Türkei. Mehrfach versuchte er seitdem, wieder nach Deutschland einzureisen. Inzwischen sitzt A. wegen schweren Raubes und Freiheitsberaubung in der Türkei in Haft.

Weil nach Angaben von Anwalt Benecken der Rechtsweg in dem Fall ausgeschlossen ist, richtete A. in dem Brief auch ein Gnadengesuch an Erdogan, da er nach eigenen Angaben zu Unrecht verurteilt wurde. Hintergrund: Benecken liegt nach eigenen Angaben die Aussage eines Zeugen vor, der in dem Prozess als Opfer geführt worden war und erklärte, die Vorwürfe gegen A. erfunden zu haben. Auch darüber hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.