Berufung eingelegt

Vater von Hanau-Attentäter wehrt sich gegen Verurteilung

15.10.2021, 18:00 Uhr
Ende Dezember 2020 gab es eine antirassistische Mahnwache mit Kundgebung in direkter Nähe des Wohnhauses des Vaters des Attentäters. 

© Patrick Scheiber via www.imago-images.de Ende Dezember 2020 gab es eine antirassistische Mahnwache mit Kundgebung in direkter Nähe des Wohnhauses des Vaters des Attentäters. 

Der 74-Jährige war vergangene Woche zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt worden. Er soll unter anderem Menschen bei einer Demo anlässlich der Taten seines Sohnes beleidigt haben. Auch die Staatsanwaltschaft hat laut Amtsgericht Berufung eingelegt. Zuvor hatte die Offenbach Post über das Thema berichtet.

Der Verurteilte ist der Vater des 43-jährigen Deutschen Tobias R., der am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordete. Vermutlich erschoss der 43-Jährige danach seine Mutter und schließlich sich selbst.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Vater Beleidigung in drei Fällen vorgeworfen. Unter anderem habe er in einer Strafanzeige Menschen - darunter Angehörige der Anschlagsopfer - als "wilde Fremde" bezeichnet. In Schreiben habe er zudem ein Spezialeinsatzkommando aus Frankfurt "Terrorkommando" beziehungsweise "Terroreinheit" genannt, den Hanauer Oberbürgermeister Claus Kaminsky (SPD) habe unter anderem der "Wählertäuschung" bezichtigt.