Verfassungsgerichtshof: Ausgangsbeschränkungen bleiben in Kraft

27.3.2020, 13:31 Uhr

Ein Kläger hatte argumentiert, die Verordnung zu den Ausgangsbeschränkungen greife in unverhältnismäßiger Weise in Freiheitsrechte der Bürger ein. Er hatte deshalb Popularklage erhoben. Der Kläger will erreichen, dass die Verordnung für verfassungswidrig und nichtig erklärt wird. Er forderte zudem deren sofortige Außervollzugsetzung per einstweiliger Anordnung.

Präsident entscheidet in Eilfällen selbst

Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Peter Küspert, der in besonderen Eilfällen selbst entscheidet, lehnte Letzteres aber nun ab. Bei einer überschlägigen Prüfung könne nicht von offensichtlichen Erfolgsaussichten, aber auch nicht von einer offensichtlichen Aussichtslosigkeit des Hauptantrags im Popularklageverfahren ausgegangen werden, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Die Entscheidung über den Erlass einer einstweiligen Anordnung müsse deshalb anhand einer Folgenabwägung getroffen werden. Und danach stellte Küspert fest: "Angesichts der überragenden Bedeutung von Leben und Gesundheit der möglicherweise Gefährdeten überwiegen die Gründe gegen das Außerkraftsetzen der angegriffenen Verordnung."



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