Auch nach der Pandemie

Verkehrsministerium bestätigt: Mitnahme von Schutzmasken im Auto wird zur Pflicht

25.9.2021, 11:49 Uhr
Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto wird bald Pflicht.

© Daniel Karmann, dpa Die Mitnahme von Schutzmasken im Auto wird bald Pflicht.

Einige Monate hat das Bundesverkehrsministerium um Andreas Scheuer (CSU) die „Einführung einer Mitführpflicht“ geprüft, jetzt steht fest: In jedem Fahrzeug müssen sich zwei Mund-Nase-Bedeckungen befinden. Das bestätigte das Bundesverkehrsministerium am Samstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Zuvor hatte die Düsseldorfer Rheinische Post über die Pläne berichtet.

Wie eine Sprecherin des Ministeriums gegenüber der Düsseldorfer Zeitung erklärte, folge die neue Bestimmung dem Rat von Experten zur „Aufnahme der zwei Gesichtsmasken“. Die Masken kommen dann auf die Liste der Gegenstände, die sich im Verbandskasten eines Autos befinden müssen.

Wohin mit der Maske?

Zunächst stand zur Debatte die Masken, ähnlich wie die Warnwesten, in Griffweite zu verstauen. Da Masken jedoch besonders dann wichtig sind, wenn medizinische Hilfe geleistet werden muss, entschied das Ministerium die Mund-Nase-Bedeckungen im Verbandskasten unterzubringen.

Konkreter Zeitpunkt steht noch nicht fest

Das Ministerium begrüße "eine schnelle geplante Umsetzung der Normenänderung", hieß es dazu lediglich. Auch zur Frage nach möglichen Bußgeldern gibt es noch keine offiziellen Angaben. Bislang sind fünf Euro fällig, wenn die Erste-Hilfe-Ausrüstung im Auto fehlt oder unvollständig ist.

Es sei beabsichtigt, die Vorgabe mit der nächsten Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung umzusetzen, schrieb das Verkehrsministerium. Wann genau die Änderung in Kraft treten könnte, sei aber noch unklar.

Bei Verstößen drohen Bußgelder

Das Ergebnis der Bundestagswahl soll an dem Vorhaben möglichst nichts ändern. Das Ministerium folgt mit der Anpassung der Vorschriften auch einem Vorstoß aus dem Bundestag. Im Laufe des nächsten Jahres sollen die Corona-Masken im Auto dann verbindlich werden. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Samstag auf dpa-Anfrage, dass man jede Maßnahme, die zum Infektionsschutz beitrage, grundsätzlich begrüße.

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