Verkehrsunternehmen: Verschärfte Maskenpflicht "nicht notwendig"

19.1.2021, 22:54 Uhr

Gleichwohl würden die Unternehmen "diesen Beschluss aber selbstverständlich unterstützen und stehen den zuständigen örtlichen Behörden bei der Durchsetzung begleitend zur Verfügung", teilte VDV-Präsident Ingo Wortmann am Dienstagabend mit.

Zuvor hatten sich Bund und Länder nach vielen Stunden unter anderem auf eine verschärfte Maskenpflicht in Geschäften und dem Öffentlichen Nahverkehr (ÖNV) geeinigt. Künftig müssen dort sogenannte OP-Masken oder Mund-Nase-Bedeckungen mit den Standards KN95/N95 oder FFP2 getragen werden. Um für mehr Platz und Abstand in den Fahrzeugen zu sorgen, soll es zudem "zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel" geben - zumindest dort, wo es möglich und nötig sei, heißt es in dem Beschluss.


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"Die Verkehrsunternehmen setzen seit Beginn der Pandemie auf erhöhte Reinigung der Fahrzeuge und auf Lüftungskonzepte, die in kurzen Intervallen einen regelmäßigen Luftaustausch gewährleisten", teilte Wortmann weiter mit. "Zusätzliche Kapazitäten über mehr Fahrzeuge und Personal sind gerade in den Hauptverkehrszeiten nur noch sehr eingeschränkt verfügbar, denn wir fahren dort ja bereits das volle Angebot."

Die ebenfalls beschlossene strengere Homeoffice-Regelung bezeichnete Wortmann als "wirksame Maßnahme". Demnach müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten künftig das Arbeiten im Homeoffice überall dort ermöglichen, wo es die Tätigkeiten zulassen. Dies soll besonders zu Stoßzeiten den ÖPNV entlasten.

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